Agrarförderung

FANi – Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg

Webcode: 01039323
Stand: 03.02.2026

Aktuelle Informationen zum Verfahren:

Mitte März wird voraussichtlich eine neue FANi-Version für das Antragsjahr 2026 bereitgestellt. Mit dieser Version werden die Mindestanforderungen an das Betriebssystem iOS angehoben: FANi kann dann ab iOS-Version 17 installiert werden. Mit iOS 16 oder einer älteren Version kann FANi dann nicht mehr installiert werden.
Die Mindestanforderungen an das Betriebssystem Android bleiben unverändert bei der Version 10.

Am 4. und 5. Februar 2026 kann es wegen Wartungsarbeiten zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Anmeldefunktion von FANi kommen.
Am letzten Mittwoch eines Monats finden ab circa 15:30 Uhr im SLA Wartungsarbeiten statt. In diesem Zeitraum kann es vorkommen, dass die App FANi und das Schlaginfo Portal vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.

FANILogo
FANILogoLisa Müller

In Niedersachsen, Bremen und Hamburg besteht die Möglichkeit für den Antragstellenden, mit Hilfe von entsprechenden Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Prüfaufträge für einzelne Flächen in der App „FANi“ bereitgestellt.

Die aktuelle Version von FANi (Version 2.10.3) ist im Google Playstore und Apple AppStore verfügbar. Hierfür ist auf dem mobilen Endgerät für das Antragsjahr 2025 mindestens die Version Android 10 oder iOS 16 des Betriebssystems erforderlich.

 

Inhalt:

1. Allgemeines

2. Prüfaufträge

3. Vorab-Dokumentation

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

5. Ansprechpartner

 

1. Allgemeines

Die Einführung des Flächenmonitorings resultiert aus den neuen Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Im Jahr 2025 werden mit Area Monitoring System (AMS) in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die festgelegten Kriterien: Bestätigung des beantragten Kultur (NUTZ), Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA), Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL) geprüft sowie eine gegebenenfalls nichtbeihilfefähige Fläche (NBF) ermittelt. Bei den drei erstgenannten Kriterien tragen die Antragstellenden durch Zuhilfenahme der Foto-App „FANi“ zur Aufklärung von Unstimmigkeiten von beantragten Flächen im Sammelantrag sowie zum Nachweis von Antragsvoraussetzungen bei, wodurch eine erheblich schnellere Aufklärung der Flächen erreicht werden kann.
Bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 oder der AUKM GN56/GN58 sind mittels der App FANi zudem die erforderliche Anzahl an Kennarten nachzuweisen.

Die Authentifizierung in der FANi-App erfolgt analog zu ANDI 2025 durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Es besteht die Möglichkeit, dass Berater*innen, für die jeweils in der HIT/ZI-Datenbank eine Vollmacht hinterlegt ist, Fotobelegaufträge für Betriebe bearbeiten und hochladen können.

Weiterführende Informationen zu der Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes befinden sich auf der Seite der Agrarförderung Niedersachsen.

Ausführliche Hinweise zur Funktionsweise und Bedienung der FANi-App, Hilfetexte sowie einen Fragen- und Antwortkatalog finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung unter FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung.

 

2. Prüfaufträge

Bei festgestellten Unstimmigkeiten auf den beantragten Flächen wird abhängig vom jeweiligen Kriterium zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, welcher dann in der App FANi sichtbar ist. Durch die zuständigen Bewilligungsstellen können Prüfaufträge veranlasst werden, wie etwa bei Feldblock-Fehlermeldungen.

Bitte überprüfen Sie auch unabhängig von E-Mailbenachrichtigungen regelmäßig in FANi, ob offene Fotobelegaufträge vorliegen. Die Erfüllung der Fotobelegaufträge für die Kriterien „Nachweis von Kennarten (ÖR5, GN5)“, „Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland“ oder der „Mindesttätigkeit auf Brachen“ ist in jedem Fall verpflichtend, auch wenn Sie keine E-Mailbenachrichtigung erhalten haben.
Sollten Sie keine Benachrichtigungen erhalten, überprüfen Sie bitte Ihre E-Mailadresse oder wenden Sie sich an Ihre BWST.

In Bezug auf das Antragsjahr 2025 können sich im Augenblick lediglich Prüfaufträge in der App befinden, die die Bewilligungsstelle nach Rücksprache mit dem jeweiligen Betrieb veranlasst hat.

 

3. Vorab-Dokumentation

FANI Vorab-Dokumentation
FANi Vorab-DokumentationLisa Müller

Mit dem Tool der Vorab-Dokumentation können Begünstigte bereits vor Erhalt eines Prüfauftrages Fotos aufnehmen, die die Kultur oder Tätigkeiten auf der konkreten Fläche dokumentieren. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, können in der Foto-App vorab aufgenommene Fotos dem Prüfauftrag zugeordnet werden.

Diese aufgenommenen Fotos sind auf dem entsprechenden Handy gespeichert und können nur von diesem Gerät hochgeladen werden. Ein Zuordnung dieser Bilder zu einem Prüfauftrag ist von einem anderen Handy daher nicht möglich.

 

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

In dem Schlaginfo-Portal des SLA werden im Laufe der Antragsjahres Informationen über die jeweiligen Prüfungsergebnisse der monitoringfähigen Kriterien im AMS bereitgestellt.
Die Darstellung der Ergebnisse für das Antragsjahr 2025 zur Kulturbestätigung, nicht beihilfefähigen Flächen, der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland und der Mindesttätigkeit auf Brachen sind im Schlaginfo-Portal sichtbar. Die Informationen zum einzelnen Schlag können aufgerufen werden, wenn mit dem aktivierten Werkzeug „Sachdaten abfragen“ der jeweilige Schlag angeklickt wird.
Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal erhalten Sie auf der Internetseite des SLA.

 

5. Ansprechpartner

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Fotobelegaufträgen stehen die zuständigen dezentralen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das FANi-Team im SLA. Hierzu können Sie entweder das eingerichtete E-Mail-Postfach SLA-FANI@sla.niedersachsen.de oder die eingerichtete Hotline unter 0511/30245-966 verwenden.

Die Hotline ist wochentags zu folgenden Zeiten erreichbar:

-           Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr
-           Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr