Agrarförderung

Agrarförderung Niedersachsen

Wildpflanzen

Förderung

Seit Juni können in Niedersachsen Anträge zur Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzen mit Beimischung von Kulturpflanzen mit der Nutzung zur energetischen Gewinnung gestellt werden. Gefördert wird die Anlage und Pflege von mehrjährigen Blühflächen mit dreijähriger Nutzung auf Ackerland als Ausgleich von Bewirtschaftungs- bzw. Nutzungsverlusten. Hinweis: Antragsteller mit erstmaliger Ernte in 2022 können bis zum 10.09.22 bei den zuständigen Bewilligungsstellen formlos beantragen, auf die Ernte aufgrund der Trockenheit zu verzichten, insofern der Bestand eine Ernte nicht zulässt. Der Antrag wird seitens der Bewilligungsstelle geprüft und die Flächen vom Prüfdienst durch in Augenscheinname geprüft. Bitte geben Sie beim Antrag die entsprechenden Flächen an. Auszahlungsanträge sind weiterhin bis zum 30.09.22 zu stellen.

ANDI 2023

Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2023

Im Zeitraum vom 29.03.2023 bis 15.05.2023 können wieder Sammelanträge auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2023 gestellt werden. Die Beantragung der gekoppelten Tierförderung für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen beginnt ab Mitte April 2023. Die neue Förderperiode bringt nicht nur für die landwirtschaftliche Praxis einige Änderungen mit sich, sondern auch für die Antragsstellung.

Eichen-Buchen Mischwald

Forstliche Förderung in Niedersachsen

Die forstliche Förderung des Landes Niedersachsen beinhaltet die Förderung des Waldbaus und die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geförderten Maßnahmen.

Extensivgrünland

Erhaltung von Dauergrünland

Als ein Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ).

Diese App eröffnet Antragsteller*innen, die einen Antrag auf EU-Agrarförderung im Antragsjahr 2021 gestellt haben, die Möglichkeit, mithilfe von Fotos eigenständig Unstimmigkeiten zu ihrem Antrag aufzuklären und Antragsvoraussetzungen nachzuweisen.

Smartphone-App „FANi“

Ab dem 31.08.2022 werden wieder neue Fotobelegaufträge für ÖVF-Zwischenfruchtflächen für die FANi-App freigeschaltet. Ferner folgen im Laufe des Monats September erneut Fotobelegaufträge für die landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland sowie die Mindesttätigkeit auf Bracheflächen von noch nicht bestätigten Flächen des Sammelantrages 2022.

Demofläche der Versuchsstation Borwede

Aktuelle Informationen zu den neuen AUKM ab 2022

Anpassung der Höchstgrenzen aufgrund Überzeichnung Die aktuellen Hochrechnungen der Antragszahlen für die AUKM 2022 ergeben eine Überzeichnung der verfügbaren AUKM-Mittel für Niedersachsen. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium eine Kappung einzelner Maßnahmen beschlossen