Das Land Niedersachsen fördert Hundeführerinnen und Hundeführern bei der Ausbildung ihrer Hunde zu Kadaversuchhunden.
Ziel der Förderung ist der Schutz der Hausschweinebestände vor einer Infizierung mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch die Ausbildung von Kadaversuchhunden als vorbeugende Maßnahme. Der Einsatz von Kadaversuchhunden ermöglicht im Falle eines Ausbruchs der ASP ein schnelleres Auffinden verendeter Wildschweine. So kann die Übertragung des Virus auf weitere Wildschweine erschwert und ein Beitrag zur Minimierung des Seuchengeschehens geleistet werden.
Gefördert werden die Ausbildung und Prüfung von Kadaversuchhunden.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die zu Ausbildungszwecken beschaffte Hundeausrüstung sowie die persönliche Ausstattung der Hundeführerin / des Hundeführers bis zu einer Höhe von maximal 1 000 EUR pro Hundegespann. Hier können Ausgaben für Hundeortungsgeräte, Hundeschutzwesten, Leinen mit Halsung und Hundedecken sowie für festes Schuhwerk, Schlagschutzhosen und feste Oberbekleidung als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Darüber hinaus können 50 EUR für jeden Ausbildungstag pro Hundegespann und 0,30 EUR pro km als Wegstreckenentschädigung für Fahrten zwischen Wohn- und Ausbildungsort sowie für während der vorörtlichen Ausbildungszeit zurückgelegte ausbildungsbezogene Fahrtstrecken gefördert werden.
Die Förderung wird unter der Bedingung gewährt, dass die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird und die Antragstellerin oder der Antragsteller vor der Auszahlung der Zuwendung erklärt, dass das zum Kadaversuchhund ausgebildete Gespann über einen Zeitraum von vier Jahren ab erfolgreich abgelegter Prüfung im ASP-Ausbruchsfall für Kadaversuchen grundsätzlich zur Verfügung steht.
Die Richtlinie und aktuelle Antragsdokumente stehen Ihnen unten als PDF zur Verfügung. Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Formulare.