Agrarförderung

Billigkeitsleistung "Nordische Gastvögel" auf Acker- und Grünlandflächen

Webcode: 01042394
Stand: 27.10.2023

Das Land Niedersachsen gewährt als Billigkeitsleistung zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen, die durch Schäden infolge außergewöhnlicher Rastereignisse geschützter nordischer Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen entstanden sind, auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachten Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa) auf Antrag aus.

Nonnen- und Blässgänse
Nonnen- und BlässgänseWiebke Hoting
Anspruchsberichtigt sind die jeweils betroffenen BewirtschafterInnen sofern die Flächen die innerhalb der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete liegen, in denen Nonnengans und Zwerggans gemäß Anhang I sowie Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans, Graugans, Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie wertbestimmend sind. Es handelt sich somit ausnahmslos um EU-Vogelschutzgebiete mit signifikanten Vorkommen vorgenannter Arten.

Eine Billigkeitsleistung unterhalb des Schwellenwertes von 500 EUR pro antragstellende Person wird nicht gewährt. Der maximale Höchstbetrag der Billigkeitsleistung pro antragstellende Person ist auf 50 000 EUR/Jahr beschränkt.

Den Antragsvordruck und die Anlage Flächen finden Sie nachstehend im Downloadbereich.

Den Antrag nebst Anlage F- Flächen reichen Sie bitte bei der Bewilligungsstelle Aurich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Am Pferdemarkt 1, 26603 Aurich, (E-Mail, Fax 04941921228) ein.