Agrarförderung

Weideprämie Bremen

Webcode: 01038377
Stand: 29.01.2026

Für die Weidehaltung von Rindern können Betriebe mit Betriebssitz im Bundesland Bremen einen Antrag auf Förderung stellen.

Durch diese Förderung soll die Weidehaltung für Milchkühe, für Rinder zur Aufzucht und Mastrinder als tiergerechte Haltungsform gesichert werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung und den Verpflichtungen dieser Fördermaßnahme können der anliegenden Richtlinie Weideprämie sowie dem Merkblatt entnommen werden.

Zu Beginn der Antragstellung für das Verpflichtungsjahr 2026 werden die Antragsvordrucke auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Diese sind anschließend bei der Bewilligungsstelle Bremervörde der LWK Niedersachsen einzureichen.

Den beantragten Tieren ist im Weidezeitraum ab dem 16.05. bis einschließlich 15.10. ein täglicher Weidegang von mindestens sechs Stunden und bei Inanspruchnahme der Zusatzförderung Naturschutzweide ein Weidegang von täglich mindestens zehn Stunden zu gewähren. Abweichungen hiervon sind in einem Weidetagebuch zu dokumentieren. Wir empfehlen die Verwendung des Vordrucks.