Agrarförderung

Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)

Webcode: 01030729
Stand: 30.04.2025

Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung.

Mit dem 30.11.2024 endete diese Maßnahme bzw. die Förderung der besonders tiergerechten Haltung von Schweinen des Landes Niedersachsen.

Auszahlung

Die Unterlagen zur Auszahlung, die bis zum 15.01.2025 eingereicht werden mussten, werden geprüft. In 2023 wurde die Förderung umfangreich neugestaltet, was auch den Prüfaufwand bei der Kontrolle der Unterlagen zur Auszahlung erheblich steigen lässt. Die Prüfung wird für die meisten Anträge noch bis in den Juni hinein andauern. Dabei gehen wir nach der Reihenfolge des Eingangs vor und führen in dieser Sortierung zunächst die Erstprüfung durch sowie nach Abschluss dieser Prüfungen eine Zweitprüfung.

Softwareseitig führt die Neugestaltung der Förderbedingungen ebenfalls zu einem größeren Anpassungsbedarf, was in Verbindung mit knappen Personalressourcen bei dem zuständigen Servicecenter des Landwirtschaftsministeriums dazu führt, dass eine Auszahlung der Prämien nach aktuellem Stand erst Anfang Juni technisch möglich sein wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an die unten aufgeführten Ansprechpartner.