Agrarförderung

Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)

Webcode: 01030729 Stand: 10.05.2023

Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung.

Im Downloadbereich ist ein neuer Richtlinien-Entwurf veröffentlicht sowie ein Fragen- und Antwortenkatalog und die Antragsunterlagen. Antragsabgabe bis spätestens 15.05.2023!

Es handelt sich um einen Richtlinien-Entwurf, weil es noch geringfügige Änderungen geben kann. Ergänzt ist dieser neue Richtlinien-Entwurf um Definitionen für den Stall und den Auslauf. Bitte daher unbedingt den Richtlinien-Entwurf beachten, wenn nicht mit einem kompletten freistehenden Gebäude teilgenommen werden soll oder die Zusatzförderung für einen Auslauf beantragt werden soll.

Zusammengefasst die wesentlichen Änderungen, die ab dem 01.12.2023 gelten werden, im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben:

  • Der intakte Ringelschwanz hat nicht mehr die zentrale Bedeutung, die Quote von 70 % (T2) bzw. 80 % (T4) intakten Ringelschwänzen gilt aber weiterhin, die Unterschreitung wird allerdings nicht mehr sofort zu einer Aufhebung der Bewilligung führen.
  • Die Vorgabe von Haltungsvorschriften rückt nun in den Vordergrund.
  • Die Prämiensätze steigen deutlich.
  • Die Haltung von Ferkeln und Mastschweinen im Auslauf wird mit einer Zusatzförderung belohnt.
  • Bei Ferkeln und Mastschweinen sind nur noch die Tiere maßgeblich, die im teilnehmenden Stall bzw. in teilnehmenden Ställen stehen.
  • T2 und T4: Das Führen förderspezifischer Aufzeichnungen bleibt weiterhin von zentraler Bedeutung. Nun müssen für jeden Stall eigene förderspezifische Aufzeichnungen geführt werden.
  • Achtung! Auch bei der Sauenhaltung (T3) ist das Kupieren der Ferkel untersagt.

Bitte beachten Sie auch die Merkblätter, in denen die wesentlichen Anforderungen zusammengefasst sind. Des Weiteren haben wir dieses Jahr eine Checkliste erstellt, die eine Hilfestellung für die korrekte Antragstellung geben soll.

Ringelschwanzbörse

Vielfach hatten in der Vergangenheit sowohl Ferkelerzeuger Probleme, ihre unkupierten Ferkel zu vermarkten als auch Mastbetriebe Schwierigkeiten, unkupierte Ferkel zu bekommen. Seit kurzem hat die LWK die Möglichkeit geschaffen, unkupierte Ferkel anzubieten und nachzufragen unter dieser Webadresse: LWK-Agrarmarkt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.

Kontakte

Stefan Welp
Dipl.-Ing. agr.
Stefan Welp

Agrarinvestitionsförderung, Tierwohlförderung

0441 801-375

stefan.welp~lwk-niedersachsen.de


B.Sc.
Rieke Meyer

Fördermaßnahme Tierwohl, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)

0441 801-164

rieke.meyer~lwk-niedersachsen.de