Für die Beantragung von Fördermaßnahmen des EGFL und/oder des ELER nach VO (EU) 2021/2115 und/oder VO (EU) 2021/2116 benötigen natürliche und juristische Personen mit dem Ort der steuerlichen Festsetzung in der gemeinsamen Förderregion eine antragstellergebundene Registriernummer.
Unternehmer (natürliche wie juristische Personen) von Betrieben, in denen Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) gehalten werden oder die Huftiere transportieren, haben ihre Betriebe gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035 vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen. Ebenso haben Unternehmer (natürliche wie juristische Personen) von Betrieben, in denen Wassertiere (Fische, Weichtiere, Krebstiere) gehalten werden, ihre Betriebe gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen.
Sie können über „ERNI“ dem Elektronischen Registriernummern- und Antragstellerportal Niedersachsen/Bremen/Hamburg einen Antrag auf Vergabe einer Registriernummer stellen oder Änderungen Ihrer Stammdaten (Personen- oder Betriebsbezogene Angaben) zu einer bereits vorhandenen Registriernummer mitteilen.
Das Antragstellerportal ERNI der Niedersächsischen Stammdatenverwaltung finden Sie unter dieser Adresse.
Im vierten Quartal 2025 wird mit ERNI 2.0 eine neue Anwendung für die Antragsstellung bereitgestellt. ERNI 2.0 nutzt zukünftig die zentralen Anmeldesysteme BundID oder „mein Unternehmenskonto“ (MuK). Diese Systeme sind bereits von vielen anderen staatlichen Diensten wie dem Antragssystem ANDI bekannt. Beim ersten Login nach dem Update können Sie sich wie gewohnt anmelden. Falls Sie noch kein BundID- oder MuK-Konto besitzen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, eines zu erstellen.
Durch die Nutzung von BundID oder MuK mit einem ELSTER-Zertifikat oder dem digitalen Personalausweis als Authentifizierungsmethode erhöhen wir die Sicherheit Ihrer Daten auf ein neues Niveau. Intuitive Bedienung: Das neue Design verbessert die Benutzeroberfläche optisch und funktional. Sie navigieren dadurch schneller und finden sich intuitiv zurecht. Automatisierte Datenübernahme: Alle Ihre bisher hinterlegten Daten und Anträge werden automatisch und vollständig übernommen.
Die Möglichkeit einen Registriernummernantrag vollständig auf Papier zu stellen, bleibt zunächst bestehen. Den Registriernummernantrag und die Information nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Downloadbereich.
Der vollständig ausgefüllte Registriernummernantrag ist bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.
Bei Änderungen zu einer Registriernummer verwenden Sie bitte auch den Vordruck „Registriernummernantrag“.
Die im Download bereitgestellten Ausfüllhinweise dienen ausschließlich Ihrer Information.
Fragen zum Registriernummernantrag richten Sie bitte an die für sie zuständige dezentrale Bewilligungsstelle. Die für Sie zuständige Bewilligungsstelle können der Liste der Kontaktdaten entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Ort der steuerlichen Veranlagung nach dem jeweiligen Verwaltungsgebiet (Landkreis, Stadt).