Registriernummernantrag
Für die Beantragung von Fördermaßnahmen des EGFL und/oder des ELER nach VO (EU) 2021/2115 und/oder VO (EU) 2021/2116 benötigen natürliche und juristische Personen mit dem Ort der steuerlichen Festsetzung in der gemeinsamen Förderregion eine antragstellergebundene Registriernummer.
Unternehmer (natürliche wie juristische Personen) von Betrieben, in denen Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) gehalten werden oder die Huftiere transportieren, haben ihre Betriebe gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035 vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen. Ebenso haben Unternehmer (natürliche wie juristische Personen) von Betrieben, in denen Wassertiere (Fische, Weichtiere, Krebstiere) gehalten werden, ihre Betriebe gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen.
Sie können über „ERNI“ dem Elektronischen Registriernummern- und Antragstellerportal Niedersachsen/Bremen/Hamburg einen Antrag auf Vergabe einer Registriernummer stellen oder Änderungen Ihrer Stammdaten (Personen- oder Betriebsbezogene Angaben) zu einer bereits vorhandenen Registriernummer mitteilen.
Das Antragstellerportal ERNI der Niedersächsischen Stammdatenverwaltung finden Sie unter dieser Adresse.
Nach wie vor besteht auch die Möglichkeit einen Registriernummernantrag mittels Formularvordruck schriftlich zu stellen. Wir stellen Ihnen im Anhang den „Registriernummernantrag“ incl. dem „Formular Informationspflichten DSGVO“ in der aktuellen Fassung zur Verfügung.
Der vollständig ausgefüllte Registriernummernantrag ist bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.
Bei Änderungen zu einer Registriernummer verwenden Sie bitte auch den Vordruck „Registriernummernantrag“.
Die im Download bereitgestellten Ausfüllhinweise dienen ausschließlich Ihrer Information.
Fragen zum Registriernummernantrag richten Sie bitte an die für sie zuständige dezentrale Bewilligungsstelle. Die für Sie zuständige Bewilligungsstelle können der Liste der Kontaktdaten entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Ort der steuerlichen Veranlagung nach dem jeweiligen Verwaltungsgebiet (Landkreis, Stadt).
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