Registriernummernantrag
Wenn Sie beabsichtigen für eine Maßnahme des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und/ oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage der Verordnungen VO (EU) Nr. 1306/2013, VO (EU) Nr. 1305/2013 oder VO (EU) Nr. 1307/2013 in Niedersachsen und Bremen in Anspruch zu nehmen, so benötigen Sie hierfür eine antragstellergebundene Registriernummer.
Sie können über „ERNI“ dem Elektronischen Registriernummern- und Antragstellerportal Niedersachsen/ Bremen einen Antrag auf Vergabe einer neuen (Förder-)Registriernummer stellen oder Änderungen Ihrer Stammdaten (Personen- oder Betriebsbezogene Angaben) zu einer bereits vorhandenen Registriernummer mitteilen.
Das Antragstellerportal ERNI der Niedersächsischen Stammdatenverwaltung finden Sie unter dieser Adresse.
Nach wie vor besteht auch die Möglichkeit einen Registriernummernantrag mittels Formularvordruck schriftlich zu stellen. Wir stellen Ihnen im Anhang den „Registriernummernantrag“ incl. dem „Formular Informationspflichten DSGVO“ in der aktuellen Fassung zur Verfügung.
Der vollständig ausgefüllte Registriernummernantrag ist bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.
Bei Änderungen zu einer Registriernummer verwenden Sie bitte auch den Vordruck „Registriernummernantrag“.
Die im Download bereitgestellten Ausfüllhinweise dienen ausschließlich Ihrer Information.
Fragen zum Registriernummernantrag richten Sie bitte an die für sie zuständige dezentrale Bewilligungsstelle. Die für Sie zuständige Bewilligungsstelle können der Liste der Kontaktdaten entnehmen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Ort der steuerlichen Veranlagung nach dem jeweiligen Verwaltungsgebiet (Landkreis, Stadt).
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