Im Zeitraum vom 12.03.2026 bis 15.05.2026 können wieder Sammelanträge auf Agrarförderung sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2026 gestellt werden. Das gilt auch für die Beantragung der gekoppelten Tierförderung für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen.
Auch einige nationale Fördermaßnahmen können mit ANDI 2026 beantragt werden. Das sind der Erschwernisausgleich Dauergrünland, der Erweiterte Erschwernisausgleich sowie die Mehrgefahrenversicherung.
An der eigentlichen Handhabung des ANDI Programmes zur Antragsstellung hat sich nicht viel verändert. Ein Informationsschreiben zum Antragsstart ANDI 2026 an die Antragsteller des Vorjahres gibt es seit 2025 nicht mehr. Die Anträge müssen weiterhin digital über die Webanwendung ANDI gestellt werden. Flächen, die in anderen Bundesländern bewirtschaftet werden, müssen in dem jeweiligen Bundesland gesondert beantragt werden.
Informationen zu Neuerungen im Programm erhalten Sie auf der Seite des SLA, hier finden Sie unter Agrarförderung - ANDI alle Antragsdokumente, die Kulturcodeliste (Nutzcodes) sowie auch die Ausfüllhinweise zum Sammelantrag , Flächen, Geometrien und weitere wichtige Informationen.
Zur Anmeldung im Programm (voraussichtlich ab 12.03.2026): ANDI Startseite
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Bewilligungsstellen der LWK Niedersachsen zur Verfügung.





