Hochwasser und Hochwasserlage in Bremen, Hamburg und Niedersachsen
Das Ende des vergangenen Jahres brachte in Niedersachsen, Bremen und Hamburg eine stark erhöhte Niederschlagsmenge. Letztendlich führten die erheblichen Niederschlagsmengen aufgrund einer begrenzten Aufnahmekapazität der Böden zu einer gravierenden Hochwasserlage in bestimmten Regionen dieser Länder.
Wenn ein Betriebsinhaber eine Voraussetzung für die Gewährung einer Direktzahlung aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann, behält er gemäß § 27 GAP-Direktzahlungen-Verordnung den Anspruch für die Flächen und Tiere, die zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände förderfähig waren.
Gemäß § 22 GAP-Konditionalitäten-Gesetz werden keine Verwaltungssanktionen verhängt, wenn ein Begünstigter aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände Verpflichtungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) nicht nachkommen kann.
Nach § 22 Absatz 2 GAP-Konditionalitäten-Gesetz hat der Begünstigte Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände der zuständigen Behörde innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem er hierzu in der Lage ist, mitzuteilen und nachzuweisen.
Ferner kann nach § 14 GAP-InVeKoS-Gesetz von einer Kürzung, einer Sanktion oder einem Ausschluss abgesehen werden, wenn der Verstoß auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Auch hier gilt gemäß § 14 Abs. 4 GAP-InVeKoS-Gesetz, dass Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände der zuständigen Behörde innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, mitzuteilen und nachzuweisen sind.
Die Regelung nach § 21 GAP-InVeKoS-Verordnung, dass der Betriebsinhaber im Sammelantrag 2024 hinsichtlich der Konditionalität die Kulturarten nach Nutzungscode anzugeben hat, die im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Antragsjahres als Hauptkultur im Sinne des § 18 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung am längsten auf der Fläche stehen, gilt weiterhin.
Hochwasserereignisse können als ein Fall höherer Gewalt anerkannt werden.
Betriebsinhaber sollten die vom Hochwasser betroffenen (Teil-)Schläge in der Region Bremen, Hamburg und Niedersachsen, auf denen entweder in 2023 Winterkulturen angelegt wurden oder auf denen sich Dauergrünland befindet, unter Angabe der Betriebsnummer (Registriernummer), Name, Feldblocknummer und einer Schlagnummer vorsorglich schriftlich innerhalb der vorgenannten Frist der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen melden.
Eine Beurteilung des Schadensumfangs auf den betroffenen (Teil-)Schlägen kann abschließend erst nach Rückgang des Hochwassers erfolgen.
Wenn Sie mittels der FANi-App 2023 Fotos im Wege der Vorab-Dokumentation zur Dokumentation des Hochwassers auf bereits bestellten landwirtschaftlichen Flächen gefertigt haben oder noch Fotos fertigen wollen, werden Sie nach Eingang der schriftlichen Anzeige der höheren Gewalt unter Nennung einer Feldblocknummer und Schlagnummer kurzfristig durch die für Sie zuständige Bewilligungsstelle eine E-Mail mit einem entsprechenden Fotobelegauftrag erhalten. Die angefertigten Aufnahmen können Sie dann dem entsprechenden Fotobelegauftrag zuordnen. Eine Zuordnung sowie das Einreichen der Fotos via FANi (Upload) ist bis zum 29.02.2024 sind erforderlich.
Nach Erhalt der E-Mail müssen Sie in der FANi-App die Daten einmal synchronisieren. Anschließend können Sie die Bilder hochladen. Die E-Mail mit den oben genannten Informationen muss bis spätestens den 26.02.2024 bei der LWK Niedersachsen eingegangen sein, die von Ihnen gemachten Bilder müssen Sie bis spätestens den 29.02.2024 über die FANi-App hochladen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Weitere Hinweise zu der FANi-App befinden sich auf der Seite der Agrarförderung Niedersachsen oder des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung hier.
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