Agrarförderung

FANi – Fotos Agrarförderung Niedersachsen/Bremen/Hamburg

Webcode: 01039323
Stand: 25.04.2025

Aktuelle Informationen zum Verfahren:
Die FANi Version für das neue Antragsjahr 2025 steht zur Nutzung bereit.

 

FANILogo
FANILogoLisa Müller

In Niedersachsen, Bremen und Hamburg besteht die Möglichkeit für den Antragstellenden, mit Hilfe von entsprechenden Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Prüfaufträge für einzelne Flächen in der App „FANi“ bereitgestellt.

Die aktuelle Version von FANi (Version 2.7.3) ist ab sofort im Google Playstore und Apple AppStore verfügbar. Hierfür ist auf dem mobilen Endgerät mindestens die Version Android 10 oder iOS 16 des Betriebssystems erforderlich.

 

Inhalt:

1. Allgemeines

2. Prüfaufträge

3. Vorab-Dokumentation

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

5. Ansprechpartner

 

1. Allgemeines

Die Einführung des Flächenmonitorings resultiert aus den neuen Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Im Jahr 2025 werden mit Area Monitoring System (AMS) in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die festgelegten Kriterien: Bestätigung des beantragten Kultur (NUTZ), Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA), Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL) geprüft sowie eine gegebenenfalls nichtbeihilfefähige Fläche (NBF) ermittelt. Bei den drei erstgenannten Kriterien tragen die Antragstellenden durch Zuhilfenahme der Foto-App „FANi“ zur Aufklärung von Unstimmigkeiten von beantragten Flächen im Sammelantrag sowie zum Nachweis von Antragsvoraussetzungen bei, wodurch eine erheblich schnellere Aufklärung der Flächen erreicht werden kann.
Bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 oder der AUKM GN56/GN58 sind mittels der App FANi zudem die erforderliche Anzahl an Kennarten nachzuweisen.

Die Authentifizierung in der FANi-App erfolgt analog zu ANDI 2025 durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Es besteht die Möglichkeit, dass Berater*innen, für die jeweils in der HIT/ZI-Datenbank eine Vollmacht hinterlegt ist, Fotobelegaufträge für Betriebe bearbeiten und hochladen können.

Weiterführende Informationen zu der Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes befinden sich auf der Seite der Agrarförderung Niedersachsen.

Ausführliche Hinweise zur Funktionsweise und Bedienung der FANi-App, Hilfetexte sowie einen Fragen- und Antwortkatalog finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung unter FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung.

 

2. Prüfaufträge

Bei festgestellten Unstimmigkeiten auf den beantragten Flächen wird abhängig vom jeweiligen Kriterium zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, welcher dann in der App FANi sichtbar ist. Durch die zuständigen Bewilligungsstellen können Prüfaufträge veranlasst werden, wie etwa bei Feldblock-Fehlermeldungen.

Für das aktuelle Antragsjahr sind die folgenden Zeiträume zur Einreichung von Fotobelegen geplant:

Monitoringfähiges Kriterium

Voraussichtliches Datum zur Anforderung der Fotobelege in FANi

Voraussichtliche Einreichungsfrist

 

 

Weitere Informationen

Kulturerkennung

Mitte Juni 2025 (bei frühen Kulturen und Brachen),

Ende Juli 2025 (bei späten Kulturen)

Mitte Oktober 2025 (bei frühen Kulturen),

 

November 2025 (bei späten Kulturen und Brachen)

 

Nachweis von Kennarten
(ÖR5, GN5)

Mitte Mai 2025
(voraussichtlich in der 21. Kalenderwoche)

November 2025

Konnten mit dem ersten Auftrag nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden, wird ein Ergänzungsauftrag in FANi bereitgestellt.

Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland

Mitte August 2025

Ende 2025

Der Fotobeleg sollte bis Ende November 2025 eingereicht werden, damit es zu keiner Verzögerung der Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen für den betroffenen Schlag kommt.

Mindesttätigkeit auf Brachen

September 2025

Mitte November 2025

 

Hinweis:
Wird bei den Kriterien „Nachweis von Kennarten (ÖR5, GN5)“, „Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland“ oder der „Mindesttätigkeit auf Brachen“ bis zum Ablauf der Einreichungsfrist kein Fotobeleg eingereicht, obwohl ein entsprechender Prüfauftrag in der FANi-App bereitgestellt wurde, gelten für den entsprechenden Schlag die Kennarten als nicht nachgewiesen bzw. die Tätigkeit als nicht erfolgt. Infolgedessen gilt die jeweilige Auflage als nicht erfüllt.

Eine Aufklärung der Kriterien durch den Prüfdienst der LWK Niedersachsen wird in diesen vorgenannten Fällen nicht erfolgen.

 

3. Vorab-Dokumentation

FANI Vorab-Informationen
FANI Vorab-InformationenLisa Müller

Mit dem Tool der Vorab-Dokumentation können Begünstigte bereits vor Erhalt eines Prüfauftrages Fotos aufnehmen, die die Kultur oder Tätigkeiten auf der konkreten Fläche dokumentieren. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, können in der Foto-App vorab aufgenommene Fotos dem Prüfauftrag zugeordnet werden.

Die Vorab-Dokumentation kann aktuell bereits verwendet werden, um beispielsweise die Kennarten auf der Fläche bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 beziehungsweise der AUKM GN56/GN58 zu dokumentieren. Hinweise zu der Aufnahme von Kennarten finden Sie auf der Internetseite der LWK  oder der Internetseite des SLA.

 

4. Anzeige im Schlaginfo-Portal

In dem Schlaginfo-Portal des SLA werden im Laufe der Antragsjahres Informationen über die jeweiligen Prüfungsergebnisse der monitoringfähigen Kriterien im AMS bereitgestellt.
Die Zwischenergebnisse aller monitoringfähigen Kriterien sind zum jetzigen Zeitpunkt im Schlaginfo-Portal einsehbar und werden regelmäßig aktualisiert. Die Informationen zum einzelnen Schlag können aufgerufen werden, wenn mit dem aktivierten Werkzeug „Sachdaten abfragen“ der jeweilige Schlag angeklickt wird. Hier kann beispielsweise der festgestellte Nutzungscode eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal erhalten Sie auf der Internetseite des SLA.

 

5. Ansprechpartner

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Fotobelegaufträgen stehen die zuständigen dezentralen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das FANi-Team im SLA. Hierzu können Sie entweder das eingerichtete E-Mail-Postfach SLA-FANI@sla.niedersachsen.de oder die eingerichtete Hotline unter 0511/30245-966 verwenden.

Die Hotline ist wochentags zu folgenden Zeiten erreichbar:

-           Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr
-           Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr