Agrarförderung

Erschwernisausgleich Dauergrünland

Webcode: 01040407
Stand: 14.03.2022

Für Flächen in Bremen und Niedersachsen können Sie Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleich für das Kalenderjahr 2023 ab dem 29.03.2023 stellen.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch mit dem Programm „ANDI“ (Agrarförderung Niedersachsen Digital). Das Programm steht Ihnen auf der Webseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung zur Antragstellung zur Verfügung gestellt.
Die Rechtsgrundlage für die Gewährung des Erschwernisausgleichs für Flächen im Land Niedersachsen ist die Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft vom 14.12.2021. Für Flächen im Land Bremen ist Rechtsgrundlage für die Gewährung des Erschwernisausgleich die Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich) vom 06.04.2015.