Für Flächen in Bremen und Niedersachsen können Sie Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleich für das Kalenderjahr 2026 ab März 2026 bis spätestens 15. Mai 2026 stellen.

Das Programm wird Ihnen auf der Webseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung zur Antragstellung ab Mitte März 2026 zur Verfügung gestellt.
Für Flächen im Land Bremen ist Rechtsgrundlage für die Gewährung des Erschwernisausgleich die Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich) vom 07.11.2023.
Das MU teilt mit, dass sich „aufgrund der noch nicht geklärten Rechtslage“ die Bewilligung und Auszahlung der Anträge auf den Erschwernisausgleich Dauergrünland aus dem Antragsjahr 2025 verzögert.
In Bezug auf das Antragsverfahren 2026 steht die Gewährung von Erschwernisausgleich Dauergrünland unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Verordnung über den Erschwernisausgleich Dauergrünland mit Wirkung vom 01.01.2026.
