Agrarförderung

Aktuelle „FANi“ – App 2024 steht zum Download bereit

Webcode: 01039323
Stand: 19.04.2024

Sobald die neue Version der FANi-App (Version 2.5) für das Antragsjahr 2024 auf das Smartphone geladen wurde, können „Vorab-Dokumentationen“ von Flächen oder Pflanzen gemacht und bei Bedarf im Laufe des Jahres entsprechenden Prüfaufträgen zugeordnet werden.

FANILogo
FANILogoLisa Müller
In Niedersachsen, Bremen und Hamburg besteht die Möglichkeit für den Antragstellenden, mit Hilfe von entsprechenden Fotos eigenständig zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Sammelantrages auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beizutragen. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf, werden Prüfaufträge für einzelne Flächen in der App „FANi“ bereitgestellt.

Die aktuelle Version von FANi ist ab sofort im Google Playstore und Apple AppStore verfügbar. Eine Aktualisierung der App auf die Version 2.5 ist für die Aufnahme von Nachweisen für das Antragsjahr 2024 unbedingt erforderlich.

Inhalt:

1. Allgemeines

2. Prüfaufträge

3. Vorab-Dokumentation

4. Ansprechpartner

 

1. Allgemeines

Im Jahr 2024 werden mit Area Monitoring System (AMS) in Niedersachsen, Bremen und Hamburg die festgelegten monitoringfähigen Kriterien: Bestätigung des beantragten Kultur (NUTZ), Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA), Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL) geprüft sowie eine gegebenenfalls nichtbeihilfefähige Fläche (NBF) ermittelt. Bei den drei erstgenannten Kriterien können die Antragstellenden durch Zuhilfenahme der Foto-App „FANi“ zur Aufklärung von Unstimmigkeiten von beantragten Flächen im Sammelantrag sowie zum Nachweis von Antragsvoraussetzungen beitragen und somit eine erheblich schnellere Aufklärung ihrer Flächen erreichen.
Neu ist in 2024 der Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland mittels der FANi-App.

Die Authentifizierung in der FANi-App erfolgt analog zu ANDI 2024 durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Es besteht die Möglichkeit, dass Berater*innen, für die jeweils in der HIT/ZI-Datenbank eine Vollmacht hinterlegt ist, Fotobelegaufträge für Betriebe bearbeiten und hochladen können.

Weiterführende Informationen zu der Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes befinden sich auf der Seite der Agrarförderung Niedersachsen.

Die Anpassung der Benutzeroberfläche der FotoApp für das Antragsjahr 2024 erfolgt durch die Folgeversion FANi 2.6, welche zu einem späteren Zeitpunkt zum Download zur Verfügung stehen wird.

Ausführliche Hinweise zur Funktionsweise und Bedienung der FANi-App, Hilfetexte sowie einen Fragen- und Antwortkatalog finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung unter FANi - Fotos Agrarförderung Niedersachsen | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung.

 

2. Prüfaufträge

Bei festgestellten Unstimmigkeiten auf den beantragten Flächen wird abhängig vom jeweiligen monitoringfähigen Kriterium zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, welcher dann in der App FANi sichtbar ist.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch keine Prüfaufträge in der Foto-App verfügbar.

Die ersten Prüfaufträge werden voraussichtlich bereits mit der Folgeversion 2.6 von FANi bereitstehen. Hierzu sollte ab diesem Zeitpunkt regelmäßig eine Synchronisation durchgeführt werden, um neue Aufträge in der App anzuzeigen bzw. bereits vorhandene Aufträge zu aktualisieren.

 

3. Vorab-Dokumentation
 

FANI Vorab-Informationen
FANI Vorab-InformationenLisa Müller
Mit Bereitstellung der FANi-Version für das Antragsjahr 2024 können ab sofort Fotos im Rahmen der Vorab-Dokumentation aufgenommen werden.
Mit diesem Tool können Begünstigte bereits vor Erhalt eines Prüfauftrages Fotos aufnehmen, die die Kultur oder Tätigkeiten auf der konkreten Fläche dokumentieren. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Prüfauftrag generiert, können in der Foto-App vorab aufgenommene Fotos dem Prüfauftrag zugeordnet werden.

Hinweise:

Bitte achten Sie vor Aufnahme der Fotos darauf, dass in der App die Demo-Version beendet ist.

Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Vorabfotos bereits in der gespeicherten Version eine Bezeichnung in der Vorab-Datei mit einem aussagekräftigen Namen oder Nummer des Schlages tragen, damit diese Fotos gezielt in der Datei einem späteren Fotoauftrag zugeordnet werden können.

Bei Beantragung der Öko-Regelung 5 und/oder der Agrarumweltmaßnahme GN5 können die Kennarten auf Dauergrünland ebenfalls mittels der FANi-App nachgewiesen werden. Um frühblühende Pflanzen zu dokumentieren, kann bereits jetzt die Möglichkeit der Vorab-Dokumentation verwendet werden.

 

4. Ansprechpartner

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Fotobelegaufträgen stehen die zuständigen dezentralen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das FANi-Team im SLA. Hierzu können Sie entweder das eingerichtete E-Mail-Postfach SLA-FANI@sla.niedersachsen.de oder die eingerichtete Hotline unter 0511/30245-966 verwenden.

Die Hotline ist wochentags zu folgenden Zeiten erreichbar:

-           Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr
-           Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr