Agrarförderung

Einsatz der FANi App zur Dokumentation von Kennarten auf Dauergrünland bei den Maßnahmen ÖR 5 und GN 56/58

Webcode: 01042761
Stand: 19.03.2026

Aktuelle Informationen zum Verfahren:

Im Jahr 2026 werden für alle Schläge Fotobelegaufträge zum Nachweis von Kennarten eingestellt, auf denen die Maßnahme ÖR5 und/oder GN5 beantragt wurde, sofern nicht bereits im Vorjahr genügend Kennarten mit der App FANi automatisiert nachgewiesen worden sind.

In diesen Fällen ist mit den Fotobelegaufträgen in FANi die notwendige Anzahl an Kennarten durch den Antragstellenden nachzuweisen. Die Nachweise sind verpflichtend.

 

Wurden im Jahr 2025 bereits genügend Kennarten für betroffene Schläge mit Fotos nachgewiesen, ist der Nachweis in 2026 nicht erforderlich. Es werden für die bereits 2025 automatisiert positiv nachgewiesenen Kennarten keine Aufträge in der Foto App eingestellt.
War in 2025 eine Anerkennung der Fotos für einen Schlag nur nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich, beispielsweise aufgrund einer Verwechslung der zugeordneten Bilder, so wird für diese Schläge auch 2026 ein Auftrag in FANi eingestellt, mit dem ein Nachweis der Kennarten notwendig ist.
Weitere Konstellationen, in denen auch für 2026 Fotos eingereicht werden müssen, sind möglich (z.B. Bewirtschafterwechsel).

Unabhängig davon, ob ein Fotobelegauftrag eingestellt wurde, müssen in 2026 für alle beantragten Schläge Kartierbögen zum Nachweis von Kennarten angefertigt und auf dem Betrieb vorgehalten werden.

Auch beim Einsatz der Foto-App sind die Vorgaben der Kartierung unbedingt einzuhalten! Im Downloadbereich befindet sich ein Dokument mit weiteren Informationen und Hilfestellungen für die Aufnahme von Kennarten.
Sollten Sie in diesem Jahr nicht genügend Kennarten mit Fotos belegen können, können Sie die Öko-Regel 5 sanktionslos, auch auf einzelnen Schlägen, bis zum 30.09. des Antragsjahres zurückziehen. Bei den mehrjährigen Maßnahmen GN 56 und GN 58 ist eine Zurückziehung nicht möglich. Sollten Sie auf Ihren Flächen mit GN 5 in diesem Jahr nicht genügend Kennarten vorfinden, können Sie sich bei Bedarf an Ihre Bewilligungsstelle wenden.


Inhalt
1. Vorgehen
2. Vorab Dokumentation – zu Beginn der Vegetationszeit (ohne Auftrag)
3. Bewertung der eingereichten Fotos
4. Folgeauftrag – bei ungenügend nachgewiesenen Kennarten

5. AUKM - Auswirkungen bei ungenügend nachgewiesenen Kennarten am Ende des Verfahrens
6. Ansprechpartner



Kartierung 1
Kartierung 1NLWKN

1. Vorgehen

Wenn Sie einen Auftrag in der Foto-App erhalten haben, können Sie mit folgenden Schritten Nachweise erbringen:

  1. Am betroffenen Schlag den Kartierbogen vorbereiten und oben rechts im vorgegebenen Feld eine Skizze des Schlages, die längste gedachte Linie (quer über den Schlag) und Abschnitt 1 / Abschnitt 2 einzeichnen.
    Bei asymmetrischen Schlagformen ist es nicht immer einfach, eine gedachte Linie durch den Schlag zu legen und diesen in 2 Abschnitte zu teilen.
    Kartierung 2
    Kartierung 2NLWKN
  2. Den Auftrag in der App öffnen.
  3. Fotos der Kennarten entlang der Linie für den ersten Abschnitt fotografieren (und im Kartierbogen notieren) und möglichst vorab mittels der Funktion „Vorab-Bewertung“ in FANi bestimmen lassen.
  4. Entlang der Linie zum zweiten Abschnitt gehen und dort die benötigte Anzahl an Kennarten fotografieren (möglichst vorab mittels der Vorab Bewertung in FANi bestimmen lassen und im Kartierbogen notieren).
  5. Nach Aufnahme der Kennarten Upload des Auftrages starten
  6. Unbedingt die Ergebnisse im Schlaginfo Portal, ANDI oder in der FANi App beobachten. Das Ergebnis der Bewertung wird wenige Tage nach dem Upload in den genannten Portalen je Abschnitt dargestellt (frühestens ab Ende Mai).
  7. Wurden nicht genügend Kennarten eingereicht (auf dem Foto waren keine Kennarten / Foto war unbrauchbar/unscharf), können Sie hier sehen, für welchen Abschnitt noch Fotos mit Kennarten fehlen (und auch welche Kennarten Sie schon nachgewiesen haben).
  8. Wurden nicht genügend Kennarten nachgewiesen, erhalten Sie einen Folgeauftrag für den Schlag (frühestens ab Ende Mai).
  9. Im Folgeauftrag ist zwingend zu beachten, dass die Abschnitte 1 und 2 wie im ersten Auftrag beachtet werden (wie auf dem Kartierbogen notiert und auch in der Karte zum Auftrag sichtbar).
  10. Nehmen Sie weitere Kennarten in den Abschnitten auf (es können auch nur in einem einzelnen Abschnitt Kennartenfotos fehlen).
  11. Lassen Sie die aufgenommenen Kennarten vorab bestimmen und starten dann erneut den Upload.


2. Vorab Dokumentation – zu Beginn der Vegetationszeit (ohne Auftrag)

Um möglichst schon zu Beginn der Vegetation bei Frühblühern Kennarten zu dokumentieren, können Sie mit der Foto App im Menüpunkt Vorab-Dokumentation sehr früh im Jahr blühende Pflanzen aufnehmen.

Sobald die App (voraussichtlich ab Ende März) für das Antragsjahr 2026 zur Verfügung steht, können somit schon, bevor ein Auftrag eingeht, Kennarten dokumentiert werden. Dafür ist es sinnvoll, direkt bei der Aufnahme in der Vorab-Dokumentation am Foto zu dokumentieren, zu welchem Abschnitt das Foto gehört. Dadurch wird es leichter die vorab aufgenommenen Fotos im eingestellten Auftrag den Abschnitten zuzuordnen. Diese Hinweise können Sie direkt unter dem aufgenommenen Foto festhalten.

  • Über die Seite Vorab-Dokumentation können Sie direkt Fotos auf Vorrat aufnehmen (Button unten links)
    FANI Vorab-Informationen
    FANI Vorab-InformationenLisa Müller
  • Wenn Sie das Foto aufgenommen haben, können Sie eine Notiz zu dem Bild speichern. Hier können Sie Hinweise eintragen, die Ihnen helfen, das Foto später ggf. einem Auftrag und, im Falle der Dokumentation von Kennarten, zu welchem Abschnitt des Schlages das Foto aufgenommen wurde. Das erleichtert die Zuordnung im Auftrag zu Abschnitt 1 oder Abschnitt 2. Auch sollte ggf. der betroffene Schlag notiert werden.
  • Über die Seite „Vorab-Dokumentation“ gelangen Sie in den Fotovorrat. Dort können Sie alle Fotos betrachten, die keinem Auftrag zugeordnet wurden.
  • Wenn Sie einen Auftrag erhalten, können Sie im Zuge der Bearbeitung über den Button „Fotos zuordnen“ in Frage kommende Fotos aus dem Fotovorrat dem Auftrag zuordnen.


 

3. Bewertung der eingereichten Fotos

Nach dem Upload werden die Fotos bewertet (auch wenn diese schon vorläufig bewertet wurden). Das Ergebnis dieser abschließenden Bewertung wird voraussichtlich ab Ende Mai im Schlaginfo-Portal, im Antragsportal ANDI und in der FANi App zu jedem Schlag und nach Abschnitt 1 und 2 unterteilt, dargestellt. Hier können Sie sehen welche Kennarten nachgewiesen wurden und in welchem Abschnitt ggf. noch Nachweise fehlen.

Vorläufiges Ergebnis zur Kennartenbestimmung in FANi
Vorläufiges Ergebnis zur Kennartenbestimmung in FANiChristian Zemke / SLA Niedersachsen

 

4. Folgeauftrag – bei ungenügend nachgewiesenen Kennarten

  • Sollten Sie nicht genügend Kennarten finden, ist zu einem späteren Zeitpunkt (frühestens ab Ende Mai) in einem neuen Fotoauftrag/Folgeauftrag das Nachreichen von Fotos mit Kennarten möglich.
  • wenn auch mit dem ersten Folgeauftrag noch immer nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden konnten, kann es für einen Schlag auch mehrere Folgeaufträge geben.
  • Das Ergebnis der Bewertung im Schlaginfo-Portal, im Antragsportal ANDI und in der FANi App zu jedem Schlag gibt Ihnen den Hinweis für welchen Abschnitt des Schlages noch Fotos fehlen. Im Folgeauftrag müssen Sie die Aufnahmen in dem Abschnitt auf dem Schlag machen, wo noch Fotos fehlen – dies ist im Auftrag zwingend zu beachten!

Das Verfahren endet voraussichtlich Anfang November 2026, bis dahin können Fotobelege eingereicht werden.

Werden keine Fotobelege eingereicht, gelten die Kriterien der Maßnahme als nicht erfüllt.

Weitere Informationen zur Nutzung der Foto App erhalten Sie auf der Seite des SLA unter oder auf der Seite der LWK unter dem Webcode 01039323.

 

5. AUKM - Auswirkungen bei ungenügend nachgewiesenen Kennarten am Ende des Verfahrens

Können bis zum Ende des Verfahrens nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden, so wirkt sich dies auf die Bewilligung bzw. Auszahlung der mehrjährigen Fördermaßnahme GN5 wie folgt aus: 

  • Beim Nachweis von nur 5 Kennarten auf einem Schlag erfolgt ein Abzug durch Sanktion.
  • Beim Nachweis von nur 4 Kennarten ist die Auszahlung auf dem betroffenen Schlag abzulehnen. Die Fläche bleibt in der Bewilligung. Erfolgt allerdings der Nachweis von nur 4 Kennarten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren müssen die Bewilligung aufgehoben und die bereits gezahlten Beträge zurückgefordert werden.
  • Werden weniger als 4 Kennarten festgestellt, müssen im Antragsjahr 2026 auf dem betroffenen Schlag die Bewilligung aufgehoben und die bereits gezahlten Beträge zurückgefordert werden.

 

6. Ansprechpartner

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu stehen die zuständigen dezentralen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie im Downloadbereich.

Bei technischen Problemen mit der Foto-App wenden Sie sich bitte an das FANi-Team im SLA. Hierzu können Sie entweder das eingerichtete E-Mail-Postfach SLA-FANI@sla.niedersachsen.de oder die eingerichtete Hotline unter 0511/30245-966 verwenden.

Die Hotline ist wochentags zu folgenden Zeiten erreichbar:

-           Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr
-           Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr