Agrarförderung

Förderung der Bienenhaltung

Webcode: 01008263
Stand: 12.07.2024

Aktuelle Hinweise für Imkerinnen und Imker (Neueinrichtung von Bienenständen):
Das aktuelle Formular für das Förderjahr 2024 steht Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung. Die Einsendung ist ausschließlich postalisch möglich, Abgabetermin ist der 30. September 2024. Die Auszahlung der Förderung erfolgt ab Ende Dezember 2024.

Aktuelle Hinweise für Imkerorganisationen:
Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und zur Förderung der Bienenzucht und -haltung ist grundlegend überarbeitet worden. Derzeit werden die Antragsformulare und begleitende Unterlagen erstellt, sie werden voraussichtlich zum 15. September 2024 bereitstehen.

Bis dahin ist für Imkerorganisationen keine Antragstellung und somit keine Förderung möglich!
Wir informieren Sie, sobald neue Informationen vorliegen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bisherige Antragsformulare verlieren Ihre Gültigkeit (Dies gilt nicht für das Stammdatenblatt sowie die allgemeinen Erklärungen des Antragstellers). Auf unserer Homepage finden Sie in Kürze die aktuellen Vorlagen. Ab diesem Zeitpunkt ist wieder eine Antragstellung möglich.
  • Anträge sind spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, in begründeten Ausnahmefällen bis zwei Wochen vorher, bei der LWK einzureichen.
  • Künftig sind alle Zahlungen mittels eines Kontoauszugs zu belegen, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Zahlungsflüsse zu ermöglichen. Barzahlungen sind nicht mehr zugelassen. Dies betrifft insbesondere die Schulungsmaßnahmen, z. B. sind die Überweisungen der Referentenhonorare, Fahrtkosten oder Raummieten zukünftig über Kontoauszüge nachzuweisen.
  • Schulungen: Förderfähig sind bis zu 80% der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Veranstaltungsausgaben. Der Eigenanteil der Begünstigten beträgt mind. 20%.
  • Schulungsmaterialien (ehemals „Beratungshilfsmittel“): Förderfähig sind, wie bisher, bis zu 50% der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze wurde verdoppelt und beträgt jetzt bis zu 500 € (ehemals 250 €) bzw. 1.000 € bei Lehrbienenständen. Neu ist in diesem Zusammenhang auch, dass jede Imkerorganisationen, die über einen Lehrbienenstand verfügt und die dort Aus-/Fortbildung betreibt, diesen höheren Fördersatz beantragen kann.
  • Wachsanalysen: Die Zuwendung wurde von bisher 50 € auf jetzt bis zu 75 € je Untersuchung erhöht. Zudem können Wachsproben nicht nur auf Rückstände von Tierarzneimitteln (Varroazide) untersucht werden, sondern auch auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.

 

Allgemeine Hinweise rund um die Bienenförderung:

Honigbienen sind für unser Ökosystem unverzichtbar. Sie leisten umfangreiche Bestäubungsleistungen bei Wild- und Nutzpflanzen und sichern damit die Artenvielfalt unserer Lebensräume sowie einen Großteil unserer Nahrungs- und Futtermittel. Dafür ist eine flächendeckende Verbreitung von Honigbienen unabdingbar. Die Haltung von Honigbienen ist anspruchsvoll. Imkerinnen und Imker sollen darin auf diesem Weg nachhaltig unterstützt werden.

Heidehonig in frisch gebauter Wabe
Heidehonig in frisch gebauter WabeKaren Lau
Das Land Niedersachsen und die Freien Hansestädte Bremen und Hamburg stellen unter teilweise finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften aus dem Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung zur Verfügung. Die Zuwendungen erfolgen nach dem Erstattungsprinzip und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.


 


Gefördert werden Imkerinnen und Imker

  • Neueinrichtungen von Bienenständen

Als Imkerin und Imker werden Sie bei der Neueinrichtung von Bienenständen direkt gefördert. Je nach Ihrem Wohnort, stellen Sie ihren Antrag auf Neueinrichtung über einen der zwei Imkerlandesverbände (dafür stehen 2 Antragsformulare zur Auswahl bereit). Eine Verbandsmitgliedschaft ist dafür nicht Voraussetzung. Ausführliche Hinweise zu dieser Förderung entnehmen Sie bitte den Hinweisen in dem Antragformular. Dort steht Ihnen im Bedarfsfall auch ein Mustervertrag für den Bienenkauf zur Verfügung.

Das aktuelle Formular für das Förderjahr 2024 steht Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung. Die Einsendung ist ausschließlich postalisch möglich, Abgabetermin ist der 30. September 2024. Die Auszahlung der Förderung erfolgt ab Ende Dezember 2024.
 

Gefördert werden niedersächsische, bremische und hamburgische Imkerorganisationen

Folgende Fördermaßnahmen wenden sich an Imkervereine, Kreisimkervereine, Zuchtorganisationen und Imkerlandesverbände in Niederdachsen, Bremen und Hamburg. Ziel ist es, die anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker in Theorie und Praxis auf vielfältige Weise finanziell zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt ist u. a. die Verbesserung der Honig- und Bienenwachsqualität. Die Anträge werden direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachen gestellt.

Als Imkerorganisation können Sie unter folgenden Förderangeboten wählen:

  • Aus- und Fortbildungsangebote (Schulungen, Fachvorträge) für Imkerinnen und Imker
  • Schulungsmaterialien, die im Zusammenhang mit einer Aus- und Fortbildung der Imkerinnen und Imker benötigt werden
  • Honiganalysen (Physikalisch-chemische sowie botanische Herkunftsanalysen in verschiedenen Kombinationen, Futterkranzproben auf AFB-Keime)
  • Wachsanalysen auf Rückstände von Varroabehandlungsmitteln und Pflanzenschutzmitteln
  • Leistungsprüfungen in der Honigbienenzucht (wählbar nur für anerkannte Zuchtorganisationen)

Bitte beachten Sie: Als Imkerorganisation reichen Sie einmalig mit dem ersten Antrag eines Förderjahres und gegebenenfalls bei Änderungen, das Stammdatenblatt und die Erklärungen des Antragstellers neu ein. Das Blatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nehmen Sie bitte nur noch zur Kenntnis – es muss nicht mehr eingereicht werden.