Einsatz der FANi App zur Dokumentation von Kennarten auf Dauergrünland bei den Maßnahmen ÖR 5 und GN 56/58
Aktuelle Informationen zum Verfahren:
Die aktuelle Version der FANi-App stellt den Stand des Antragsjahres 2024 dar. Die Vorab-Dokumentation ist ausschließlich für das in der Foto-App zu dem Zeitpunkt maßgebliche Antragsjahr möglich. Im Moment ist daher noch keine Vorab-Dokumentation in FANi für das neue Antragsjahr 2025 möglich.
In 2025 werden alle Schläge auf denen die Maßnahme ÖR 5 und/oder GN5 beantragt wurde kontrolliert. Für alle Schläge werden Fotobelegaufträge eingestellt, der Antragstellende muss mit Fotos die Kennarten des betroffenen Schlages nachweisen. Die Nachweise sind verpflichtend.
Wurden in 2024 bereits genügend Kennarten für betroffene Schläge mit Fotobelegaufträgen (FBA) nachgewiesen, ist der Nachweis in 2025 nicht erforderlich. Es werden für die bereits 2024 positiv nachgewiesenen Kennarten keine Aufträge in der Foto App eingestellt.
Auch beim Einsatz der Foto-App sind die Vorgaben der Kartierung unbedingt einzuhalten! Im Downloadbereich befindet sich ein Dokument mit weiteren Informationen und Hilfestellungen für die Aufnahme von Kennarten.
Inhalt
1. Vorgehen
2. Vorab Dokumentation – zu Beginn der Vegetationszeit (ohne Auftrag)
3. Bewertung der eingereichten Fotos
4. Folgeauftrag – bei ungenügend nachgewiesenen Kennarten
Wenn Sie einen Auftrag in der Foto-App erhalten haben, können Sie mit folgenden Schritten Nachweise erbringen:
- Am betroffenen Schlag den Kartierbogen vorbereiten und oben rechts im vorgegebenen Feld eine Skizze des Schlages, die längste gedachte Linie (quer über den Schlag) und Abschnitt 1 / Abschnitt 2 einzeichnen.
Bei asymmetrischen Schlagformen ist es nicht immer einfach, eine gedachte Linie durch den Schlag zu legen und diesen in 2 Abschnitte zu teilen.Kartierung 2NLWKN - Den Auftrag in der App öffnen.
- Fotos der Kennarten entlang der Linie für den ersten Abschnitt fotografieren (und im Kartierbogen notieren) und möglichst vorab mittels der neuen Funktion in FANi bestimmen lassen.
- Entlang der Linie zum zweiten Abschnitt gehen und dort die benötigte Anzahl an Kennarten fotografieren (möglichst vorab mittels der neuen Funktion in FANi bestimmen lassen und im Kartierbogen notieren).
- Nach Aufnahme der Kennarten Upload des Auftrages starten
- Ergebnis abwarten – unbedingt im Schlaginfo Portal beobachten. Das Ergebnis der Bewertung wird wenige Tage nach dem Upload im Schlaginfo Portal je Abschnitt dargestellt
- Wurden nicht genügend Kennarten eingereicht (auf dem Foto waren keine Kennarten / Foto war unbrauchbar/unscharf), können Sie hier sehen, für welchen Abschnitt noch Fotos mit Kennarten fehlen (und auch welche Kennarten Sie schon nachgewiesen haben).
- Wurden nicht genügend Kennarten nachgewiesen, erhalten Sie einen Folgeauftrag für den Schlag.
- Im Folgeauftrag ist zwingend zu beachten, dass die Abschnitte 1 und 2 wie im ersten Auftrag beachtet werden (wie auf dem Kartierbogen notiert und auch in der Karte zum Auftrag sichtbar beim ersten Auftrag).
- Nehmen Sie weitere Kennarten in den Abschnitten auf (es können auch nur in einem einzelnen Abschnitt Kennartenfotos fehlen).
- Lassen Sie die aufgenommenen Kennarten vorab bestimmen und starten dann erneut den Upload.
2. Vorab Dokumentation – zu Beginn der Vegetationszeit (ohne Auftrag)
Um möglichst schon zu Beginn der Vegetation bei Frühblühern Kennarten zu dokumentieren, können Sie mit der Foto App im Menüpunkt Vorab-Dokumentation sehr früh im Jahr blühende Pflanzen aufnehmen.
Sobald die App für das Antragsjahr 2025 zur Verfügung steht, können somit schon, bevor ein Auftrag eingeht, Kennarten dokumentiert werden. Dafür ist es sinnvoll, direkt bei der Aufnahme in der Vorab-Dokumentation am Foto zu dokumentieren, zu welchem Abschnitt das Foto gehört. Dadurch wird es leichter die vorab aufgenommenen Fotos im eingestellten Auftrag den Abschnitten zuzuordnen. Diese Hinweise können Sie direkt unter dem aufgenommenen Foto festhalten.
- Über die Seite Vorab-Dokumentation können Sie direkt Fotos auf Vorrat aufnehmen (Button unten links)
FANI Vorab-InformationenLisa Müller - Wenn Sie das Foto aufgenommen haben, können Sie eine Notiz zu dem Bild speichern. Hier können Sie Hinweise eintragen, die Ihnen helfen, das Foto später ggf. einem Auftrag und, im Falle der Dokumentation von Kennarten, zu welchem Abschnitt des Schlages das Foto aufgenommen wurde. Das erleichtert die Zuordnung im Auftrag zu Abschnitt 1 oder Abschnitt 2. Auch sollte ggf. der betroffene Schlag notiert werden.
- Über die Seite „Vorab-Dokumentation“ gelangen Sie in den Fotovorrat. Dort können Sie alle Fotos betrachten, die keinem Auftrag zugeordnet wurden.
- Wenn Sie einen Auftrag erhalten, können Sie im Zuge der Bearbeitung über den Button „Fotos zuordnen“ in Frage kommende Fotos aus dem Fotovorrat dem Auftrag zuordnen.
3. Bewertung der eingereichten Fotos
Nach dem Upload werden die Fotos bewertet (auch wenn diese schon vorläufig bewertet wurden). Das Ergebnis dieser abschließenden Bewertung wird im Schlaginfo-Portal zu jedem Schlag und nach Abschnitt 1 und 2 unterteilt, dargestellt. Hier können Sie sehen welche Kennarten nachgewiesen wurden und in welchem Abschnitt ggf. noch Nachweise fehlen.
4. Folgeauftrag – bei ungenügend nachgewiesenen Kennarten
- Sollten Sie nicht genügend Kennarten finden, ist zu einem späteren Zeitpunkt in einem neuen Fotoauftrag/Folgeauftrag das Nachreichen von Fotos mit Kennarten möglich.
- wenn auch mit dem ersten Folgeauftrag noch immer nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden konnten, kann es für einen Schlag auch mehrere Folgeaufträge geben.
- Das Ergebnis der Bewertung im Schlaginfo-Portal zu jedem Schlag gibt Ihnen den Hinweis für welchen Abschnitt des Schlages noch Fotos fehlen. Im Folgeauftrag müssen Sie die Aufnahmen in dem Abschnitt auf dem Schlag machen wo noch Fotos fehlen – dies ist im Auftrag zwingend zu beachten!
Das Verfahren endet voraussichtlich Anfang November 2025, bis dahin können Fotobelege eingereicht werden.
Werden keine Fotobelege eingereicht, gelten die Kriterien der Maßnahme als nicht erfüllt.
Weitere Informationen zur Nutzung der Foto App erhalten Sie auf der Seite des SLA unter oder auf der Seite der LWK unter dem Webcode 01039323.
Downloads

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