Agrarförderung

Aktuelle Ausschreibungen

Webcode: 01037399
Stand: 06.10.2025

Förderung von nicht investiven Projekten im Ökolandbau 2025

Hier: Ablauf des zweiten Antragsverfahrens 2025, Fachliche und inhaltliche Anforderungen zu den Zuwendungsanträgen

Die Bewerbungskonzepte im Rahmen der Antragstellung sollen max. 17.500 Zeichen (max. 7 DIN A4-Seiten) umfassen und insbesondere soll erkennbar werden, auf welchem Weg und in welchem Umfang mit dem Projekt eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus oder eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette zum Ökolandbau erreicht werden soll. Wichtig ist insbesondere, dass im Konzept auch Ansätze erkennbar sind, die der Unterstützung der regionalen Verarbeitung und der Vermarktung von Bioprodukten dienen können.

Hinweise zur Einreichung:

Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover, als zuständige Bewilligungsbehörde in schriftlicher Form einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Zuwendungsanträge endet am 16.10.2025.

Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den nachfolgend ausgeschriebenen Maßnahmenbereich nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau beziehen, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Erläuterungen zum weiteren Verfahren:

Die fristgemäß eingereichten Bewerbungskonzepte werden vom ML nach der Richtlinie Ökolandbau und entsprechend des nachfolgend vorgegebenen Themenschwerpunktes fachlich bewertet und priorisiert. Bewilligt werden dann diejenigen Anträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und auf Grundlage Priorisierung vom ML als inhaltlich förderwürdig bewertet wurden.

Themenschwerpunkt zum zweiten Antragsstichtag unter Bezugnahme der Nr. 2.1.1 bis 2.1.6 „Gegenstand der Förderung“ der Richtlinie Ökolandbau:

  1. Gem. Nr. 2.1.4 Richtlinie Ökolandbau: Maßnahmen zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Maßgabe von Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2472 durch
    1. die Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben und Ausstellungen.
    2. die Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Es stehen Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 100.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 für die Präsentation der niedersächsischen Öko-Branche auf der IGW im Januar 2026 zur Verfügung.

Erforderliche Angaben im Zuwendungsantrag:

Der Zuwendungsantrag muss mindestens die nachfolgenden Angaben gem. Nr. 7.4.2 der Richtlinie Ökolandbau enthalten:

  1. Namen und Größe des Unternehmens,
  2. Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit einschließlich des Beginns und Abschlusses des Projekts oder der Tätigkeit,
  • durch Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplan zur Zielerreichung mit konkreter inhaltlicher Beschreibung und
  • insbesondere der Darlegung der Gründe, warum das geplante Projekt einen Beitrag zur Ausweitung des ökologischen Landbaus in Niedersachsen leistet.
  1. Standort des Projektes oder der Tätigkeit,
  2. Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  3. Art der Zuwendung und Höhe der für das Vorhaben oder die Tätigkeit benötigten öffentlichen Finanzierung,
  • durch Aufstellung eines konkreten Zeit- und Finanzierungsplans,
  1. Ziele des Projektes,
  2. Zuordnung des Projektes zu den Förderbereichen nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau und
  3. Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten.

Zudem sind die folgenden besonderen Voraussetzungen mindestens zu erfüllen:

Projekte können nur dann bewilligt werden, wenn der Abruf der Projektmittel bis zum 12. Dezember 2025 erfolgen kann.

Zuwendungsanträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen, werden anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien zum jeweiligen Stichtag bei Erfüllung der jeweiligen Kriterien mit den nachfolgend festgelegten Punkten bewertet.

Beginnend mit dem Bewerbungskonzept mit der höchsten Punktzahl werden die Zuwendungsanträge bewilligt, bis die Fördermittel erschöpft sind.

Zuwendungsanträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllen oder für die die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen, sind abzulehnen.

 

Maßnahmen zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Maßgabe von Artikel 24 der Verordnung (EU) 2022/2472 durch die Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben und Ausstellungen (Präsentation der niedersächsischen Ökobranche auf der IGW).

  1. Effizienz der Förderung: Angemessenheit des Verhältnisses zwischen eingesetzten Ressourcen und den zu erwartenden Ergebnissen:
  • Besonders angemessen 10 Punkte;
  • Angemessen 5 Punkte;
  • Ungünstig 0 Punkte.

Qualitätsbezogene Kriterien:

  1. Grundsätzliche konzeptionelle Qualität, Vollständigkeit und Stimmigkeit des Konzepts:
  • Klares und schlüssiges Konzept 10 Punkte;
  • Konzept klar, wirkt aber in Teilen noch unausgereift 5 Punkte;
  • Nicht erkennbar 0 Punkte.
  1. Antragssteller hat bereits Erfahrung bei der Präsentation der niedersächsischen Ökobranche auf Messen und Ausstellunge:
  • Viel Erfahrung vorhanden 5 Punkte;
  • Erfahrung vorhanden 2 Punkte;
  • Keine Erfahrung vorhanden 0 Punkte.
  1.  Innovativer Charakter des Projekts: D.h. die Neuartigkeit besteht darin, dass unterschiedliche Akteure in bisher nicht bekannter Weise zusammenarbeiten, bisher nicht angewandten Arbeitsweisen angewandt werden und der Zusammenschluss der Akteure zu neuen Themenstellungen erfolgt:
  • Akteure schließen sich erstmals und mit neuer Themenstellung zusammen 5 Punkte;
  • Akteure schließen sich erstmalig zusammen 2 Punkte;
  • Kein innovativer Charakter erkennbar 0 Punkte.
  1. Anzahl der geplanten Akteure für die Umsetzung des Projekts:
    • Mehr als zwei Akteure 5 Punkte;
    • Zwei Aktuere 2 Punkte;
    • Ein Akteur 0 Punkte.

        5. Stärkung des Ökolandbaus:

  • Kann in besonderem Maße zur Stärkung des Ökolandbaus beitragen 15 Punkte;
  • Kann zur Stärkung des Ökolandbaus beitragen 10 Punkte;
  • Kein Beitrag 0 Punkte.