Förderung der Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten
Das Land Niedersachsen gewährt Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, eine Zuwendung zur Förderung der eigenen Existenzgründung durch die erstmalige inner- oder außerfamiliäre Betriebsübernahme bzw. Betriebsneugründung.
Ziel dieser Förderung ist es, die Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen oder Junglandwirte zu steigern und aufrechtzuerhalten und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten zu erleichtern.
Förderfähig sind Einzelunternehmen in Niedersachsen, deren Unternehmensleitung von der antragstellenden Junglandwirtin oder dem antragstellenden Junglandwirt ausgeübt wird, oder Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristische Personen, sofern die antragstellende Junglandwirtin oder der antragstellende Junglandwirt das Unternehmen wirksam und langfristig in Bezug auf die Entscheidungen zur Betriebsführung sowie zu Gewinnen und finanziellen Risiken kontrolliert.
Wesentlicher Bestandteil der Antragsunterlagen ist ein geprüftes Betriebskonzept für die nächsten fünf Jahre. Das Betriebskonzept muss eine Betriebsbeschreibung, eine Betriebsplanung (einschließlich Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung) ausgehend von der Ist-Situation mit einer Ziel-Planung, eine Liquiditätsplanung und eine Beschreibung der geplanten Investitionen und Umstrukturierungen enthalten.
Die Antragstellung muss innerhalb von 48 Monaten nach Existenzgründung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen eine berufliche Qualifikation gemäß Anlage 1 oder einen vergleichbaren Abschluss besitzen. Alternativ kann die Qualifikation für eine ordnungsgemäße Betriebsführung über eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Die Zuwendung beträgt pauschal je Junglandwirtin oder Junglandwirt:
- 100 000 EUR bei einer Existenzgründung / Betriebsneugründung oder außerfamiliären Hofübernahme / Hofpachtung,
- 70 000 EUR bei einer innerfamiliären Hofübernahme / Hofpachtung.
Anträge auf Existenzgründungsbeihilfe können aktuell bis zum 23.11.2025 gestellt werden. Die Beurteilung der Förderwürdigkeit sowie die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Anschluss anhand von Kriterien der Anlage 2, wobei eine Mindestpunktzahl von 20 Punkten vorgeschrieben ist. Der Bewilligungszeitraum beträgt fünf Jahre.