Agrarförderung

Bewilligung der Direktzahlung

Webcode: 01034366
Stand: 16.12.2025

Ab 23. Dezember 2025 werden die Bewilligungsbescheide der Direktzahlungen 2025 den Begünstigten für die Fördermaßnahmen der Einkommensgrundstützung, der Umverteilungseinkommensstützung, der Junglandwirte-Einkommensstützung, der Öko-Regelungen sowie der gekoppelten Tierprämien zugestellt. Gleichzeitig sollte der entsprechende Förderbetrag auf dem im Sammelantrag 2025 angegebenen Konto der Antragstellenden gutgeschrieben sein.

Euroscheine
EuroscheineCCO 1.0
Aufgrund zunehmend rechtlicher Vorgaben und Bestimmungen für diesen Bereich sind die Bewilligungsbescheide der Direktzahlungen in der Vergangenheit sehr umfangreich geworden. Sie beinhalten nicht nur die persönlichen Angaben und Entscheidungen für den einzelnen Betrieb, sondern auch einen großen Bereich an allgemeinen Bestimmungen, Erläuterungen sowie sämtliche Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen.

Das bedeutet bei jährlich rund 43.000 Bewilligungsbescheiden einen erheblichen Kostenfaktor für Papier, Druckerpatronen und Versandgebühren. Um diesen Aufwand wirtschaftlich zu minimieren und um den Kostennutzenfaktor in ein optimales Verhältnis zu setzen, wurde entschieden, den Bereich der Rechtsgrundlagen und der Legenden zum Bewilligungsbescheid der Direktzahlungen jährlich zentral für Niedersachen hier zu veröffentlichen.

Eine Übersicht der aktuellen Rechtgrundlagen 2025 können Sie hier entnehmen. Eine Erläuterung der jeweiligen Anlagen zum Bewilligungsbescheid 2025 können Sie hier finden.

Vorteil für den Betrieb ist, dass die Bewilligungsbescheide nicht mehr so umfangreich sind und daher übersichtlicher und besser lesbar werden. Ein Betrieb hat somit ausschließlich die Grundlagen, für die ihn persönlich betreffenden Entscheidungen im Bewilligungsbescheid vorliegen. Sofern ein Betrieb weitergehende Informationen haben möchte, hat er jederzeit die Möglichkeit, sich gezielt einzelne Seiten bzw. Seitenfolgen von Rechtsgrundlagen und/ oder Legenden bzw. Erläuterungen hier anzeigen zu lassen oder auszudrucken.

Sollten spezielle Fragen zu einem einzelnen Bewilligungsbescheid vorliegen oder etwas unklar sein, kann sich der Betrieb an seine zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wenden. Die Kontaktdaten sind dem jeweiligen Bewilligungsbescheid zu entnehmen.

Eine grafische Information zu einzelnen Flächen der Bewilligung finden Sie im LEA Schlaginfo-Portal unter "Agrarförderung Niedersachsen - Stand zur Hauptzahlung 2025". Sofern sich der Betrieb im LEA Schlaginfo-Portal mit seiner Betriebsnummer und seiner HIT/ZID PIN anmeldet, kann er sich unter dem Themenbereich Betriebsdaten – Stand zur Hauptzahlung 2025 seine bewilligten Geometrien anschauen. Unter dem Unterpunkt „Teilschläge Differenzen 2025“ werden die Differenzen farblich zu den Antragsdaten angezeigt. Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal finden Sie hier.


Druckdokumente aus Vorjahren (2018 bis 2024)

Antragsjahr 2024
Sollten Sie noch Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zum Bewilligungsbescheid der Direktzahlungen 2024 benötigen, entnehmen Sie eine Übersicht der Rechtgrundlagen hier. Eine Erläuterung der jeweiligen Anlagen zum Bewilligungsbescheid 2024 können Sie hier finden. Informationen zu den weiteren Vorjahren entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich unter diesem Artikel.