Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft fördern die Länder Niedersachsen und Bremen unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Das Antragsverfahren 2022 wurde vom 21.09.2022 bis 05.10.2022 durchgeführt. Insgesamt gingen 121 Anträge mit beantragten Zuwendungen in Höhe von 30,07 Mio. € ein. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt nach einer Rankingliste, bei der alle Anträge, absteigend in der Reihenfolge der zu Recht geltend gemachten Punkte, aufgelistet werden, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen.
Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Neu werden in diesem Jahr Spezifische Investitionen zum Klima- und Umweltschutz (SIUK-Maßnahmen) angeboten. Eine Auflistung möglicher SIUK-Maßnahmen befindet sich im Downloadbereich.
Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen ergeben sich aus der Anlage 1 zur AFP-Richtlinie. Eine erhöhte Förderung erhält, wer die darüber hinausgehenden Anforderungen der niedersächsischen Anlage 2 erfüllt. Für alle Tierarten sind auch mobile Ställe förderfähig, sofern sie die genannten Anforderungen erfüllen.
Für viehhaltende Betriebe gilt, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf. Diese Grenze gilt nicht, wenn der Tierbesatz gegenüber dem Ausgangsjahr unverändert bleibt oder verringert wird. Darüber hinaus muss eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein. Werden Wirtschaftsdüngerlagerstätten als SIUK-Vorhaben beantragt, ist eine Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger nachzuweisen, die 2 Monate über der betriebsindividuellen ordnungsrechtlichen Lagerkapazität liegt. Diese Verpflichtungen sind über 5 Jahre einzuhalten. Ein entsprechendes erweitertes Berechnungsformular sowie die Anlagen 1 und 2 finden Sie unten.
Bei Maßnahmen zum Umwelt- oder Klimaschutz muss eine Verbesserung gegenüber dem Standard um mindestens 20 % durch ein entsprechendes Gutachten belegt werden. Bei Gülle- und Festmistlagern, Fahrsiloanlagen sowie SIUK-Maßnahmen wird dies ohne Nachweis als gegeben angesehen. Allerdings müssen Wirtschaftsdüngerlagerstätten im Zusammenhang mit einem Stallbau stehen und dürfen nicht den Investitionsschwerpunkt darstellen.
Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 2,0 Mio €, wobei die Zuwendung pro Antrag 400.000,- € nicht überschreiten darf.
Beachten Sie die ANBest-ELER und die damit in Zusammenhang stehenden Hinweise zur Auftragserteilung, insbesondere zu freiberuflichen Leistungen (Architektenleistungen) unten im Downloadbereich.
Ebenfalls im Downloadbereich finden Sie die neue Richtlinie einschließlich der Anlagen 1 bis 3 und des Einführungserlasses.
Downloads
Kontakte

Ulrich Claßen
Leiter Sachgebiet Zentrale Bewilligungsstelle Agrarinvestitionen, Innovation und Tierwohl
0441 801-333

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) - Auszahlungsantrag -
Bei der Durchführung des Vorhabens bis zur Vorlage des Auszahlungsantrages mit Verwendungsnachweis ist vieles zu beachten. Nachfolgend geben wir dazu wichtige Hinweise.
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