Agrarförderung

Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Reg. WS)

Webcode: 01040575
Stand: 27.03.2026

                                                                           Antrags-Stichtag

                                                                        15. September 2026

Zweck dieser Förderung ist die Verbesserung regionaler Wertschöpfungsstrukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dabei soll insbesondere die Verbesserung des Tierwohls und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft erreicht werden. Mit der Förderung soll auch die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor in Niedersachsen gestärkt und dessen Wertschöpfung erhöht werden.

In der Richtlinie „Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sind die beiden bisherigen Förderprogramme „Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen“ und „Absatzförderung“ zusammengeführt worden. Daher wird im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit bestehen in diesen zwei Bereichen einen Antrag zu stellen. Antragsunterlagen für den investiven Teil der Richtlinie (ehem. Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen) finden Sie unten im Downloadbereich. Antragsunterlagen für den nicht investiven Teil der Richtlinie (ehem. Absatzförderung) werden durch die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. zur Verfügung gestellt. Ebenso erfolgt eine Antragsberatung durch die Marketinggesellschaft – bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Wendt.

Generell müssen vollständige Anträge auf Gewährung einer Förderung nach der Richtlinie, schriftlich mit originaler Unterschrift fristgerecht zum oben genannten Antragsstichtag bei der zentralen Bewilligungsstelle Ernährungswirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover eingereicht werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Bewilligungsstelle. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Einreichung per E-Mail genügt nicht den Anforderungen.

Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von weniger als 100.000 € können ohne Genehmigung mit Einreichen eines vollständigen Förderantrages begonnen werden. Es wird jedoch empfohlen, sich bei der Bewilligungsstelle bestätigen zu lassen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Vorhaben mit Ausgaben ab 100.000 € müssen einen formlosen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Erfolgt der Beginn vor dem schriftlichen Zuwendungsbescheid, geschieht dies immer auf eigenes finanzielles Risiko.

Einige Eckpunkte im investiven Bereich der Fördermaßnahme sind:

  • Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
  • Der Mindestförderbetrag muss 3.000 € überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt maximal 40% (Anteilfinanzierung).
  • Gefördert werden: Inventar und Ausstattung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie mobile und teilmobile Molkereien, Schlachteinheiten, Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen.
  • Potentielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Investitionsstandort in Niedersachsen. Sie müssen Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der einschlägigen EU-Definition sein.
  • Nicht förderfähige Investitionen finden Sie in der Negativliste im Downloadbereich.

Weitere Fördervoraussetzungen sind unter anderem, dass

  • die Wirtschaftlichkeit der Investition nachgewiesen wird.
  • bewilligte De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Jahre offengelegt werden.
  • mindestens 50% der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km vom Investitionsort kommen (regionaler Warenbezug). Hierbei muss die letzte „Herstellungsstufe“ der Waren im 75 km-Radius stattgefunden haben. Waren im Sinne der Richtlinie sind landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.

Die Antragsauswahl erfolgt (ausgenommen für mobile und teilmobile Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen) im Rahmen eines Rankingverfahrens, wobei die Anträge anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien mit festgelegten Punkten bewertet werden:

  • Unternehmensgröße
  • Antragsteller ist ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein dem Betrieb familiär zugehöriger Gewerbetreibender
  • Abbau von Tierbeständen in Regionen mit Viehbesatz >2,5 GV/ha um mindestens 40 GV (Schweine, Rinder, Geflügel)
  • Anteil ökologischer Warenbezug
  • Anteil regionaler Warenbezug

Unten im Downloadbereich finden Sie die notwendigen Informationen und Antragsunterlagen um einen Förderantrag stellen zu können. Der Downloadbereich unterteilt sich in die drei Abschnitte (A, B, C). Dabei umfasst Abschnitt A allgemeine Angaben zum Förderprogramm. Abschnitt B beinhaltet alle relevanten Antragsunterlagen. In Abschnitt C sind Dateien zum Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag zu finden.

Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.