Agrarförderung

Förderung der Bienenhaltung

Webcode: 01008263 Stand: 21.03.2023

Aktueller Hinweis für Antragstellerinnen und Antragsteller der Neueinrichtung von Bienenständen: Die neue Förderrichtlinie 2023, die diesen Antrag inhaltlich regelt, ist noch nicht veröffentlicht. Das ist der Grund, warum die Anträge zur Neueinrichtung 2023 noch nicht zur Verfügung stehen.

Was bedeutet das für Sie? Bis es soweit ist, orientieren Sie sich hinsichtlich den Fördervoraussetzungen am Antrag 2022 (z. B. Anforderungen an Belege, an Zahlungsnachweise u.a.). Da der Abgabetermin zum Ende der Bienensaison terminiert ist (voraussichtlich wieder Ende September 2023) bleibt allen Neueinrichterinnen und Neueinrichtern Zeit zur Antragstellung. Ein gelegentlicher Blick auf die Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert Sie über Änderungen.

Aktuelle Hinweise für Imkerorganisationen: Bitte stellen Sie ihre Anträge wie gewohnt mit den vorliegenden Formularen. Wir informieren Sie, wenn es Änderungen rund um die Antragstellung gibt.

Honigbienen sind für unser Ökosystem unverzichtbar. Sie leisten umfangreiche Bestäubungsleistungen bei Wild- und Nutzpflanzen und sichern damit die Artenvielfalt unserer Lebensräume sowie einen Großteil unserer Nahrungs- und Futtermittel. Dafür ist eine flächendeckende Verbreitung von Honigbienen unabdingbar. Die Haltung von Honigbienen ist anspruchsvoll. Imkerinnen und Imker sollen darin auf diesem Weg nachhaltig unterstützt werden.

Heidehonig in frisch gebauter Wabe
Heidehonig in frisch gebauter WabeKaren Lau
Das Land Niedersachsen und die Freie und Hansestadt Bremen stellen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung zur Verfügung.

Antragsteller sind niedersächsische und bremische Imkerorganisationen: Imkervereine, Kreisimkervereine, Zuchtorganisationen und Landesverbände der Imkerinnen und Imker. Diese Anträge werden direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachen gerichtet.

 

Bei der Neueinrichtung von Bienenständen soll der Imkernachwuchses gefördert werden. Die „Jungimkerinnen und Jungimker“ stellen ihren Antrag, je nach Wohnort, über einen der zwei Imker-Landesverbände. Eine Mitgliedschaft ist dafür nicht Voraussetzung.

Gefördert werden Imkerinnen und Imker:

  • Neueinrichtungen von Bienenständen („Jungimkerinnen- und Jungimkerförderung“)

Gefördert werden niedersächsische und bremische Imkerorganisationen:

  • Aus- und Fortbildungsangebote (Schulungen) für Imkerinnen und Imker
  • Beratungsmaterialien, die im Zusammenhang mit der Schulung der Imkerinnen und Imker benötigt werden
  • Honig- und Wachsanalysen
  • Leistungsprüfungen in der Honigbienenzucht

Informationen und Antragsformulare stehen unten als PDF-Datei zum Download bereit.

Wichtig: Das Antragsformular für die Förderung der Schulung ist auf zwei Dateien aufgeteilt. Bitte Teil A und Teil B herunterladen und ausfüllen.

Bitte beachten Sie: Als Imkerorganisation reichen Sie einmalig mit jedem ersten Antrag eines Förderjahres (01.08. - 30.07.) und gegebenenfalls bei Änderungen, das Stammdatenblatt, die "Erklärung des Antragstellers" und das DSGVO-Informationsblatt ein. Dies betrifft jedoch nicht Imkerinnen und Imker, die einen Antrag auf Neueinrichtung von Bienenständen stellen.

Kontakte

Karen Lau
Dipl.-Ing. Gartenbau
Karen Lau

Förderung Bienenhaltung und Bienenzucht, Neueinrichtung von Bienenständen

0511 3665-1288

karen.lau~lwk-niedersachsen.de



Ulrich Neumann

0511 3665-1332

ulrich.neumann~lwk-niedersachsen.de