Agrarförderung

Verlängerung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um ein Jahr

Webcode: 01045774
Stand: 14.09.2026

Landwirtinnen und Landwirte können ihre bis Ende 2027 laufenden KLARA-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) um ein Jahr bis Ende 2028 verlängern.

Blühfläche
BlühflächeFrieder Seidl
Die Regelung soll Planungssicherheit schaffen, da die Rahmenbedingungen für die nächste EU-Förderperiode noch nicht abschließend feststehen.

Wesentliche Punkte:

  • Verlängerungsanträge für AUKM mit Verpflichtungsende 31.12.2027 können für das Verpflichtungsjahr 2028 gestellt werden.
  • Zusätzliche Flächen können bis zu 50 % des bisherigen Maßnahmenumfangs aufgenommen werden.
  • Ausnahme: Ökologischer Landbau; hier sind auch im Antragsjahr 2027 Erst-, Folge- und Neuanträge für 2028 möglich.
  • Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt im Frühjahr 2027 über ANDI.
     

Ausführliche Informationen finden Sie hier.