Agrarförderung

Verlängerung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um ein Jahr

Webcode: 01045774
Stand: 14.09.2026

Landwirtinnen und Landwirte können ihre bis Ende 2027 laufenden KLARA-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) um ein Jahr bis Ende 2028 verlängern.

Ein lila blühendes Feld grenzt an ein goldgelbes Getreidefeld unter blauem Himmel mit vereinzelten Wolken.
BlühflächeFrieder Seidl
Die Regelung soll Planungssicherheit schaffen, da die Rahmenbedingungen für die nächste EU-Förderperiode noch nicht abschließend feststehen.

Wesentliche Punkte:

  • Verlängerungsanträge für AUKM mit Verpflichtungsende 31.12.2027 können für das Verpflichtungsjahr 2028 gestellt werden.
  • Zusätzliche Flächen können bis zu 50 % des bisherigen Maßnahmenumfangs aufgenommen werden.
  • Ausnahme: Ökologischer Landbau; hier sind auch im Antragsjahr 2027 Erst-, Folge- und Neuanträge für 2028 möglich.
  • Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt im Frühjahr 2027 über ANDI.
     

Ausführliche Informationen finden Sie hier.