Landwirtinnen und Landwirte können ihre bis Ende 2027 laufenden KLARA-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) um ein Jahr bis Ende 2028 verlängern.

Wesentliche Punkte:
- Verlängerungsanträge für AUKM mit Verpflichtungsende 31.12.2027 können für das Verpflichtungsjahr 2028 gestellt werden.
- Zusätzliche Flächen können bis zu 50 % des bisherigen Maßnahmenumfangs aufgenommen werden.
- Ausnahme: Ökologischer Landbau; hier sind auch im Antragsjahr 2027 Erst-, Folge- und Neuanträge für 2028 möglich.
- Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt im Frühjahr 2027 über ANDI.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.


