Für die Prüfungen im Rahmen des Flächenkontrollverfahrens (fKV) müssen Antragssteller der AUKM BF1 und NG A noch im Antragsjahr 2026 die Schläge melden, auf denen ab Oktober 2026 Verpflichtungen einzuhalten sind.
NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland
Für die Fördermaßnahme NG A beginnt der Verpflichtungszeitraum ab dem 15. Oktober 2026 auf den Schlägen des Antragsjahrs 2027.
Die Meldung der Schläge ist über den Änderungsantrag 2026 in ANDI im Anwendungszweig „Flächenbearbeitung“ in „Schläge und Teilschläge“ abzugeben.

Die Angabe aller Schläge, die zur Auszahlung 2027 in der AUKM NG A vorgesehen werden, ist bis spätestens 30.09.2026 vorzunehmen. Eine Erfassung nach dem 30.09.2026 ist nicht möglich, da ANDI ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
BF 1 - Strukturreiche Blüh- und Schutzstreifen mit jährlicher Aussaat
Die rotierende Fördermaßnahme BF1 erfordert das Einhalten einer Winterruhe auch auf den Schlägen, die im folgenden Antragsjahr nicht wieder als Blühflächen beantragt werden. Diese sind für das fKV zu kennzeichnen. Entsprechend muss mitgeteilt werden, welche Schläge im Antragsjahr 2027 nicht wieder als BF1 Fläche bereitgestellt werden.
Die Meldung ist über den Änderungsantrag 2026 in ANDI im Anwendungszweig „Flächenbearbeitung“ in „Schläge und Teilschläge“ abzugeben.

Die Angabe aller Schläge, die zur Antragstellung 2027 ausscheiden, ist bis spätestens 30.09.2026 vorzunehmen. Eine Erfassung nach dem 30.09. ist nicht möglich, da ANDI ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht.
Werden die Angaben im ANDI - Änderungsantrag bis zum 30.09.2026 nicht gemacht, kann sich das förderschädlich auswirken.
