Agrarförderung

Förderspezifische Aufzeichnungen im Rahmen der einzelnen Fördermaßnahmen

Webcode: 01041406
Stand: 26.03.2026

Die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation bei der Teilnahme an AUKM ist für Betriebe ein zentraler Bestandteil der Förderung: Alle Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen noch am selben Tag erfasst und auf Verlangen der Behörde jederzeit vorgelegt werden. Aktualisierte Dokumente für die Förderspezifischen Aufzeichnungen stehen für die Antragsphase 2026 bereit.

Durch die Gewährung von Zuwendungen entsteht für die Antragsteller u. a. die Pflicht, förderspezifische Aufzeichnungen zu den Zuwendungsbestimmungen zu führen. Dafür sind alle relevanten Bewirtschaftungsmaßnahmen unverzüglich – d. h. noch am selben Tag – aufzuzeichnen. Diese förderspezifischen Aufzeichnungen sind auf dem Betrieb vorzuhalten und auf Verlangen der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Das kontinuierliche Ausfüllen ist für die Kontrollierbarkeit der einzelnen Fördermaßnahmen verpflichtend. Im Rahmen des neu etablierten flächenbezogenen Kontrollverfahrens (fKV) sind die Dokumente aktualisiert worden und sollen im Antragsjahr 2026 verwendet werden.  

Die aktuellen Dokumente werden im Internet auf der Seite des SLA veröffentlicht und zum Herunterladen angeboten.