Agrarförderung

Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen

Webcode: 01040575
Stand: 11.03.2024

Das Förderprogramm zielt ab auf die Verbesserung der Resilienz regionaler Strukturen, die Verbesserung des Tierwohls und den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft.

Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll demnächst veröffentlicht werden. 

Die Antragstellung findet in nächster Zeit statt. Weitere Informationen folgen.

Zu Ihrer Orientierung finden Sie nachfolgend die Informationen und Unterlagen zu der bisherigen, jedoch ausgelaufenen, Förderrichtlinie.

Im Rahmen der Förderung werden Ausgaben für mobile Schlachtanlagen und mobile Molkereien, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen und Einrichtungen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Erzeugnisse bezuschusst.

Gegenstand der Förderung sind zudem Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen ökologisch und konventionell produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder daraus verarbeiteter Produkte.

Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen in Gebäude, Container und Fahrzeuge sowie Anhänger- wobei sich der Förderausschluss nicht auf deren Einrichtungsgegenstände bezieht.
Für mobile Molkereien und Schlachtanlagen gelten gesonderte Regelungen.


Einige Eckpunkte der neuen Fördermaßnahme:

  • Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
  • Der Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt maximal 40%.
  • Potentielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Sie müssen Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der einschlägigen EU-Definition sein.
  • Weitere Fördervoraussetzungen sind unter anderem,
    • dass die Wirtschaftlichkeit der Investition nachgewiesen wird.
    • dass mindestens 50% der Waren regional bezogen werden. 

Waren im Sinne der Richtlinie (Punkt 4.3) sind landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte. Als regional sind die Waren dann zu bezeichnen, wenn ihre Erzeugnisherkunft innerhalb eines Radius von 75 km vom Investitionsort liegt. Die Gesamtheit der bezogenen Waren (=100%) ist über den Warenwert zu ermitteln, d.h. über Menge x Preis, (Berechnungsgrundlage wären die entsprechenden Rechnungen).
Die Regelung zum Warenbezug gilt nicht bei Investitionen in mobile / teilmobile Molkereien und Schlachtanlagen.

Die Antragsauswahl erfolgt im Rahmen eines Rankingverfahrens, wobei die Anträge anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien mit festgelegten Punkten bewertet werden:

  • Unternehmensgröße
  • Antragsteller ist ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein dem Betrieb familiär zugehöriger Gewerbetreibender
  • Investition in mobile/ teilmobile Molkerei oder Schlachterei
  • Investition in die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter verarbeiteter Produkte
  • Regionaler Warenbezug
  • Hinweis: Bei der aktuellen Überarbeitung der Förderrichtlinie sind weitere Rankingpunkte für landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen, die die Schweinehaltung um mindestens 50 % und mindestens 5 GV dauerhaft (zumindest für die Dauer der Zweckbindungsfrist) reduzieren.

Die Antragstellung findet in nächster Zeit statt. Weitere Informationen folgen.

Der Downloadbereich unterteilt sich in 3 Abschnitte (A, B, C). Abschnitt A umfasst allgemeine Angaben zum Förderprogramm. Abschnitt B beinhaltet alle relevanten Antragsunterlagen (eine Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich). Wurde eine Bewilligung erteilt, so sind die Dateien in Abschnitt C zum Auszahlungsantrag auszufüllen und einzureichen. 
Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.