Agrarförderung

Auszahlung der Direktzahlungen 2022

Webcode: 01040008 Stand: 08.12.2022

Die pünktliche Auszahlung der Direktzahlung im Kalenderjahr 2022 mit 99,6 % aller bewilligungsfähigen Fördermaßnahmen ist gesichert!

In den 10 Bewilligungsstellen des Fachbereiches 2.2 der Landwirtschaftskammer Niedersachen ist die Bewilligung der Direktzahlungen 2022 (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung) mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen worden.

99,6 % aller 45.233 bewilligungsfähigen Betriebe kommen mit insgesamt 133.172 Anträgen auf Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung und in diesem Jahr pünktlich zur Auszahlung. Bei den übrigen noch nicht freigegebenen Anträgen handelt es sich zum einen um Ablehnungen und zum anderen um noch nicht abgeschlossene Prüfungen im Verwaltungs- bzw. Kontrollbereich.

Die Bewilligungsbescheide für die Direktzahlungen 2022 werden den Antragstellern in Niedersachsen/Bremen zum 20.12.2022 mit der Post zugehen. Die Auszahlungsbeträge für die jeweiligen Fördermaßnahmen werden je nach Bankinstitut in den darauffolgenden Tagen auf den angegebenen Konten der Antragsteller gutgeschrieben.

Der insgesamt bewilligte Zahlbetrag für die Antragsteller aus Niedersachsen/Bremen mit den auszuzahlenden 133.172 Anträgen auf Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung im Dezember 2022 beträgt rund 704 Mio. €.

Folgende Förderbeträge sind im Jahr 2022 im Bereich der Direktzahlungen in Deutschland einheitlich maßgebend:

Jahr

2022

Wert eines Zahlungsanspruchs/Basisprämie

167,56 €

Greening/ha

81,78 €

Umverteilungsprämie bis 30 ha (1. Stufe)

49,66 €

Umverteilungsprämie mehr als 30 ha bis 46 ha (2. Stufe)

29,79 €

Junglandwirtprämie /ha (bis 90 ha)

44,27 €

Die 284 Betriebe mit einem bewilligten Antrag auf Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen 2022 können seit dem 02.12.2022 die neu zugeteilten Zahlungsansprüche bereits auf Ihrem Zahlungsanspruchskonto in der ZI-Datenbank einsehen. Der Neuzuteilungsbescheid für die Zahlungsansprüche 2022 wird den Antragstellern in Niedersachsen/Bremen zum 13.12.2022 mit der Post zugehen. Dieses System der jährlichen Neuzuteilung der Zahlungsansprüche endet hiermit.

Kontakte

Nicola Miklis

Nicola Miklis

Stellv. Leiterin Fachbereich Direktzahlungen

nicola.miklis~lwk-niedersachsen.de



Thomas Lihl

Leiter Fachbereich Direktzahlungen

thomas.lihl~lwk-niedersachsen.de

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