Die pünktliche Auszahlung der Direktzahlung im Kalenderjahr 2021 mit 99,7 % aller bewilligungsfähigen Fördermaßnahmen ist gesichert!
In den 10 Bewilligungsstellen des Fachbereiches 2.2 der Landwirtschaftskammer Niedersachen ist die Bewilligung der Direktzahlungen 2021 (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung) mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen worden.
99,7 % aller 45.495 bewilligungsfähigen Betriebe kommen mit insgesamt 168.481 Anträgen auf Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung und in diesem Jahr pünktlich zur Auszahlung. Bei den übrigen noch nicht freigegebenen Anträgen handelt es sich zum einen um Ablehnungen und zum anderen um noch nicht abgeschlossene Prüfungen im Verwaltungs- bzw. Kontrollbereich.
Die Bewilligungsbescheide für die Direktzahlungen 2021 werden den Antragstellern in Niedersachsen/Bremen zum 17.12.2021 mit der Post zugehen. Die Auszahlungsbeträge für die jeweiligen Fördermaßnahmen werden je nach Bankinstitut in den darauffolgenden Tagen auf den angegebenen Konten der Antragsteller gutgeschrieben.
Der insgesamt bewilligte Zahlbetrag für die Antragsteller aus Niedersachsen/Bremen mit den auszuzahlenden 168.481 Anträgen auf Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, Junglandwirteprämie und Kleinerzeugerregelung im Dezember 2021 beträgt rund 722,8 Mio. €.
Folgende Förderbeträge sind im Jahr 2021 im Bereich der Direktzahlungen in Deutschland einheitlich maßgebend:
Jahr |
2021 |
Wert eines Zahlungsanspruchs/Basisprämie |
170,77 € |
Greening/ha |
83,17 € |
Umverteilungsprämie bis 30 ha (1. Stufe) |
50,12 € |
Umverteilungsprämie mehr als 30 ha bis 46 ha (2. Stufe) |
30,07 € |
Junglandwirtprämie /ha (bis 90 ha) |
44,27 € |
Haushaltsdisziplin Erstattung |
2,2963 % |
Haushaltsdisziplin Kürzung |
1,658907 % |
Lineare Kürzung der BP zur Deckung der JP in % |
keine |
Die 354 Betriebe mit einem bewilligten Antrag auf Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen 2021 können seit dem 02.12.2021 die neu zugeteilten Zahlungsansprüche bereits auf Ihrem Zahlungsanspruchskonto in der ZI-Datenbank einsehen. Der Neuzuteilungsbescheid für die Zahlungsansprüche 2021 wird den Antragstellern in Niedersachsen/Bremen zum 14.12.2021 mit der Post zugehen.

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