Agrarförderung

Ökolandbau – nicht investiv

Webcode: 01037399 Stand: 29.02.2024

Förderung von nicht investiven Projekten im Ökolandbau 2024

Hier: Ablauf des ersten Antragsverfahrens 2024, Fachliche und inhaltliche Anforderungen zu den Zuwendungsanträgen

Die Bewerbungskonzepte im Rahmen der Antragstellung sollen max. 25.000 Zeichen (max. 10 DIN A4-Seiten) umfassen und insbesondere soll erkennbar werden, auf welchem Weg und in welchem Umfang mit dem Projekt eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus oder eine Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette zum Ökolandbau erreicht werden soll. Wichtig ist insbesondere, dass im Konzept besonders auch Ansätze erkennbar sind, die der Unterstützung der regionalen Verarbeitung und der Vermarktung von Bioprodukten dienen können.

Hinweise zur Einreichung:

Die Zuwendungsanträge sind fristgemäß auf den für die Antragstellung vorgesehenen Vordrucken sowie den geforderten Anlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover, als zuständige Bewilligungsbehörde in schriftlicher Form einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Zuwendungsanträge endet am 26.03.2024.

Später eingehende Zuwendungsanträge oder Anträge, die sich nicht auf den nachfolgend ausgeschriebenen Maßnahmenbereich nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau beziehen, werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Erläuterungen zum weiteren Verfahren:

Die fristgemäß eingereichten Zuwendungsanträge werden vom ML nach der Richtlinie Ökolandbau und entsprechend der nachfolgend vorgegebenen Themenschwerpunkte fachlich bewertet und priorisiert. Bewilligt werden dann diejenigen Anträge, die die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und auf Grundlage des Rankings bzw. der Priorisierung vom ML als inhaltlich förderwürdig bewertet wurden.

Themenschwerpunkte zum ersten Antragsstichtag unter Bezugnahme der Nr. 2.1.1 bis 2.1.6 „Gegenstand der Förderung“ der Richtlinie Ökolandbau in absteigender Reihenfolge:

  1. Gem. Nr. 2.1.2 Richtlinie Ökolandbau: Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen nach Maßgabe von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2472, zur Einrichtung, zum Erfahrungsaustausch und zum Projektmanagement von Öko-Modellregionen

  2. Gem. Nr. 2.1.6 Richtlinie Ökolandbau: Forschung und Entwicklung im Agrarsektor nach Maßgabe von Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/2472, insbesondere praxisbezogene Versuchsanstellungen zur Verbesserung der Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbau- und Haltungsverfahren.

Erforderliche Angaben im Zuwendungsantrag:

Der Zuwendungsantrag muss mindestens die nachfolgenden Angaben gem. Nr. 7.4.2 Richtlinie Ökolandbau enthalten:

  1. Namen und Größe des Unternehmens,

  2. Beschreibung des Projekts oder der Tätigkeit einschließlich des Beginns und Abschlusses des Projekts oder der Tätigkeit,

  • durch Aufstellung eines konkreten Maßnahmenplan zur Zielerreichung mit konkreter inhaltlicher Beschreibung und

  • insbesondere der Darlegung der Gründe, warum das geplante Projekt einen Beitrag zur Ausweitung des ökologischen Landbaus in Niedersachsen leistet.

  1. Standort des Projektes oder der Tätigkeit,

  2. Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben,

  3. Art der Zuwendung und Höhe der für das Vorhaben oder die Tätigkeit benötigten öffentlichen Finanzierung,

  • durch Aufstellung eines konkreten Zeit- und Finanzierungsplans,

  1. Ziele des Projektes,

  2. Zuordnung des Projektes zu den Förderbereichen nach Nummer 2.1 Richtlinie Ökolandbau und

  3. Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten.

Außerdem sind die folgenden Angaben dem Zuwendungsbeitrag beizufügen:

  • Selbstauskunft, ob bereits erfolgreiche Projekte im Ökolandbau umgesetzt wurden oder generell Projekterfahrung auch in anderen Bereichen besteht oder es sich um die erste Antragstellung handelt;

  • Beim Versuchswesen muss zusätzlich die Art der Forschungseinrichtung nach Artikel 2 Nr. 50 der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 angegeben werden;


Zudem sind die folgenden besondere Voraussetzungen zu den Themenschwerpunkten mindestens zu erfüllen:

Zu 1. Zur Einrichtung, zum Erfahrungsaustausch und zum Projektmanagement einer Öko-Modellregion

Bewerben können sich ausschließlich Antragsteller, die bereits schon einmal eine Öko-Modellregion eingerichtet haben. Das Ziel besteht in der Fortführung einer bereits schon einmal eingerichteten Öko-Modellregion, die zunächst nur befristet fortgeführt werden konnte.

Zu 2. Forschung und Entwicklung im Agrarsektor:

Die eingereichten Bewerbungskonzepte für das Öko-Versuchswesen sollen die Entwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft durch mehr Forschung, Wissenstransfer und Datenermittlung unterstützen.

 

Die den Verwendungsnachweis betreffenden Anlagen werden zur Zeit bearbeitet und kurzfristig zum Download freigegeben.