BV3 Zusatzförderung Wasserschutz, Nachweis der 80 kg N-Grenze
Öko-Betriebe, die an der Agrarumweltmaßnahme BV3 Zusatzförderung Wasserschutz des NiB-AUM-Programms teilnehmen, sind verpflichtet, das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gärreste pflanzlicher und tierischer Herkunft auf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar des Betriebes nicht zu überschreiten.
Diese Auflage ist jährlich von der zertifizierenden Kontrollstelle zu bescheinigen und die Bescheinigung von dem Antragsteller bis zum 1. Dezember der Bewilligungsstelle vorzulegen.
Ein Muster der Bescheinung finden Sie unter dem Beitrag.
Die BV3-Betriebe sollten ihre Kontrollstellen frühzeitig darüber informieren.
Für Flächen in diesen Betrieben, auf denen Leguminosen oder Leguminosengemenge angebaut werden, und für Dauergrünlandflächen sind förderspezifische Aufzeichnungen nach vorgegebenem Muster zu führen. Das Muster finden Sie unter dem Beitrag.
AUKM Blühstreifen in GLÖZ 8 Flächen überführen – Kombination nicht möglich
Eine Kombination von BS1/BF1 und GLÖZ 8 ist nicht möglich. Es ist jedoch mit kleinen Einschränkungen möglich einen Blühstreifen aus 2023 in eine GLÖZ 8-Brache 2024 zu überführen. Wenn in 2024 noch…
Mehr lesen...Kartierung von Kennarten auf Grünlandflächen, die für ÖR5 bzw. GN5 beantragt sind
Für die Fördermaßnahmen Ökoregelung ÖR5 „Kennarten in DGL“ und die AUKM GN5 „Artenreiches Grünland“ ist durch die Antragstellenden entsprechend ein Kartierbogen je beantragter Schlag auszufü…
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Agrarumweltmaßnahme GL11: frühester Mähtermin ist veröffentlicht!
Der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 22.05.2023 festgesetzt.
Mehr lesen...AUKM: Aussaattermin bei den Maßnahmen BS11/BS12, BF1, BF2
Verlängerung der Frist im Einzelfall möglich
Mehr lesen...Informationen zum Antragsverfahren AUKM 2023
Am 29.03.2023 ist die Antragsstellung für die AUKM 2023 gestartet. Ab sofort können EFN- Anträge und Auszahlungsanträge für bestehende Verpflichtungen beantragt werden. Eine Ausnahme gilt für AN5 hier ist …
Mehr lesen...Beachtung der Fristen bei der Beantragung von Zuschlägen der Fördermaßnahmen GN2 und NG GL
Mit der Beantragung von Fördermaßnahmen auf Grundlage der RL AUKM besteht für Antragsteller die Möglichkeit, zusätzlich zu der jeweiligen Fördermaßnahme einzelne Zuschläge zu beantragen.
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