Agrarförderung

BV3 Zusatzförderung Wasserschutz, Nachweis der 80 kg N-Grenze

Webcode: 01030817
Stand: 26.03.2026

Öko-Betriebe, die an der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme BV3 Zusatzförderung Wasserschutz teilnehmen, sind verpflichtet, das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gärreste pflanzlicher und tierischer Herkunft auf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar des Betriebes nicht zu überschreiten.

Diese Auflage ist jährlich von der zertifizierenden Kontrollstelle zu bescheinigen und die Bescheinigung von dem Antragsteller bis zum 1. Dezember der Bewilligungsstelle vorzulegen.

Ein Muster der Bescheinigung finden Sie unter dem Beitrag.

Die BV3-Betriebe sollten ihre Kontrollstellen frühzeitig darüber informieren.

Für Flächen in diesen Betrieben, auf denen Leguminosen oder Leguminosengemenge angebaut werden, und für Dauergrünlandflächen sind förderspezifische Aufzeichnungen nach vorgegebenem Muster zu führen. Das Muster finden Sie auf der Seite des SLA.