Agrarförderung

Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Webcode: 01040575
Stand: 18.07.2024

                                                                                            Antrags-Stichtag

                                                                                                15.08.2024

 

                                                        Die neue Förderrichtlinie wird am 01. August 2024 veröffentlicht.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können nur Projekte gefördert werden, die bis spätestens September 2025 abgeschlossen und abgerechnet werden können. Der Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis sind bis spätestens September 2025 der Bewilligungsstelle einzureichen.

 

Das bisherige Programm „Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen“ wird mit dem neuen Programm „Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ fortgeführt.

Zweck dieser Förderung ist die Verbesserung regionaler Wertschöpfungsstrukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dabei soll insbesondere die Verbesserung des Tierwohls und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft erreicht werden. Mit der Förderung soll auch die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor in Niedersachsen gestärkt und dessen Wertschöpfung erhöht werden.

In der neuen Richtlinie „Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sind die beiden bisherigen Förderprogramme „Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen“ und „Absatzförderung“ zusammengeführt worden. Daher wird im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit bestehen in diesen zwei Bereichen einen Antrag zu stellen. Antragsunterlagen für den investiven Teil der Richtlinie (ehem. Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen) finden Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Downloadbereich unten auf dieser Internetseite. Antragsunterlagen für den nicht investiven Teil der Richtlinie (ehem. Absatzförderung) werden durch die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. zur Verfügung gestellt. Ebenso erfolgt eine Antragsberatung durch die Marketinggesellschaft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Detmering (MARKETING GESELLSCHAFT). 

Generell müssen Anträge auf Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum jeweiligen Antragsstichtag fristgerecht bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.

Einige Eckpunkte im investiven Bereich der Fördermaßnahme sind:

  • Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
  • Der Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt maximal 40%.
  • Potentielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Sie müssen Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der einschlägigen EU-Definition sein.
  • Weitere Fördervoraussetzungen sind unter anderem, dass
    • die Wirtschaftlichkeit der Investition nachgewiesen wird
    • bewilligte De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Jahre offen gelegt werden
    • mindestens 50% der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km vom Investitionsort kommen (regionaler Warenbezug). Hierbei muss die letzte „Herstellungsstufe“ der Waren im 75 km-Radius stattgefunden haben. Waren im Sinne der Richtlinie sind landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.

Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen in Gebäude, gebrauchte Technik, Fahrzeuge sowie Anhänger (für mobile Molkereien und Schlachtanlagen gelten gesonderte Regelungen).

Die Antragsauswahl erfolgt im Rahmen eines Rankingverfahrens, wobei die Anträge anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien mit festgelegten Punkten bewertet werden:

  • Unternehmensgröße
  • Antragsteller ist ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein dem Betrieb familiär zugehöriger Gewerbetreibender
  • Abbau von Tierbeständen in Regionen mit Viehbesatz > 2,5 GV/ha um mindestens 40 GV (in Schweine-, Rinder- oder Geflügelhaltung)
  • Investition in mobile/ teilmobile Molkerei oder Schlachteinheit
  • Investition in die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter verarbeiteter Produkte (Waren)
  • Regionaler Warenbezug

Im  Downloadbereich finden Sie die notwendigen Informationen und Antragsunterlagen um einen Förderantrag stellen zu können. Der Downloadbereich unterteilt sich in die drei Abschnitte (A, B, C). Dabei umfasst Abschnitt A allgemeine Angaben zum Förderprogramm. Abschnitt B beinhaltet alle relevanten Antragsunterlagen. In Abschnitt C sind Dateien zum Auszahlungsantrag (z.Z. noch für die RL reg. V+V; Antragsstichtage 2022+2023) zu finden.

Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.