Die niedersächsische Landesregierung will Jägerinnen und Jäger für den zusätzlichen Aufwand in ihrer Arbeit entschädigen, der nötig ist, um das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand zu verringern.
Die neue Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Nds. ASPEntschädVO) sieht vor, dass den Jagdausübungsberechtigten (JAB) bzw. Hundeführerinnen und Hundeführern (HF) eine Aufwandsentschädigung für die Durchführung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildbestand gewährt wird.
Vorgesehen sind folgende Aufwandsentschädigungen:
- 150 Euro (bei Verwendung der WilKEA-App 175,00 Euro) Aufwandsentschädigung an den JAB für die Beprobung von verendeten oder von erlegtem, erkennbar krankem Schwarzwild.
- 200 Euro Aufwandsentschädigung an den JAB für die Organisation von revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarzwild (max. 2 revierübergreifende Drückjagden pro Kalenderjahr).
- 30 Euro für jeden eingesetzten, als brauchbar geprüften Hund an den HF bei revierübergreifenden Drückjagden.
- 30 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild an den JAB in einem von der obersten Jagdbehörde festgelegten Risikogebiet.
Für die Aufwandsentschädigung zur Beprobung von verendetem oder erlegtem, erkennbar krankem Schwarzwild ist ein Mindestbetrag von 175 Euro zu erreichen. Für den Antrag ist der Vordruck der Anlage 1 zu verwenden.
Es empfiehlt sich die WilKEA-App aus dem jeweiligen App-Store herunterzuladen.
Für die Aufwandsentschädigung der Organisation von revierübergreifenden Drückjagden auf Schwarzwild sind mindestens zwei aneinandergrenzende Jagdbezirke mit zusammen mindestens 1.000 ha Fläche oder mindestens drei aneinandergrenzende Jagdbezirke unabhängig von der Größe der Reviere notwendig. Für jeden teilnehmenden Jagdbezirk kann für die Organisation einer Bewegungsjagd auf Schwarzwild 200 Euro als Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden. Hierzu ist aus jedem Jagdbezirk ein eigener Antrag einzureichen. Die Aufwandsentschädigung wird für höchstens zwei Bewegungsjagden pro Jagdbezirk und Kalenderjahr gewährt.
Für jeden eingesetzten, als brauchbar geprüften Hund werden zusätzlich 30 Euro berücksichtigt. Nach Auszahlung an den antragstellenden Jagdbezirk ist dieser zur unverzüglichen Weitergabe an die Hundeführer verpflichtet.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt erst ab einem Gesamtbetrag von 500 Euro pro Antrag. Für den Antrag ist der Vordruck der Anlage 2 zu verwenden.
Die Aufwandentschädigung für erlegtes Schwarzwild in einem Risikogebiet wird ab einem Betrag von 150 Euro ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass jedes erlegte Stück Schwarzwild, für das eine Entschädigungszahlung geltend gemacht wird, entweder auf Trichinen beprobt oder an einen Betrieb des Einzelhandels oder eine/n Jäger/in abgegeben wurde. Für den Antrag ist der Vordruck der Anlage 3 zu verwenden.
Aktuell gibt es keinen Fall von ASP in Niedersachsen. Sollte es in Niedersachsen oder in Grenznähe einen Fall geben, werden die oben erwähnten Risikogebiete benannt, in denen dann die Entschädigung gezahlt wird.
Bewilligungsstelle für die Aufwandsentschädigung im Rahmen der Nds. ASPEntschädVO ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Anträge können zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres gestellt werden, welches auf die Durchführung der präventiven Maßnahme folgt.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren bzw. mit deren Kadavern. Sie kann aber auch durch die Aufnahme von Speiseresten oder indirekt z.B. über kontaminierte Kleidung oder Fahrzeuge erfolgen. Die Übertragung durch den Kontakt mit dem Schweiß infizierter Tiere ist dabei allerdings der effizienteste Übertragungsweg. Die ASP endet für Schweine tödlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie unter Tierseucheninfo.Niedersachsen.de
