Die Ende 2022 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zum SuedLink mit TenneT und TransnetBW bildet den Ausgangspunkt für die Erdkabelleitungen mit dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT, der in Niedersachsen in weiten Teilen für den Höchstspannungsnetzausbau zuständig ist.
„Für ausgleichs- und förderrechtliche Nachteile (z.B. Programme der EU, Bund, Land und Kreisen), die ursächlich auf Bau und Betrieb der Vorhaben zurückzuführen sind und die vom Nutzungsberechtigten nicht vermieden werden können, erhält er einen vollständigen Ausgleich. Pauschal werden 0,03 € /m² für die entgangenen EU-Prämienzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik entschädigt. Nachgewiesene höhere entgangene Prämienzahlungen können ggfs. zusätzlich entschädigt werden. Diese Regelung ist jedoch über die gesamte Bauzeit anzuwenden.“
Ist ein Begünstigter von EU-Fördermitteln der Auffassung, dass sein tatsächlicher förderrechtlicher Nachteil durch den Leitungsbau größer ist, als die Pauschale von 0,03 €/m², hat er die Möglichkeit sich seine jährlichen entgangenen EU-Fördermittel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigen zu lassen, sofern er auch jährlich in seinem Sammelantrag die ldw. Flächen für Leitungsbau mit dem Nutzcode 997 „Sonstige Infrastrukturmaßnahmen“ ausgewiesen hat. Ein entsprechender Vordruck für den Nachweis wird jedem Betroffenen von seiner Leitungsbaufirma zur Verfügung gestellt.
In diesem Nachweis sind vom betroffenen Begünstigten sämtliche vom Vorhaben SuedLink betroffene und im Sammelantrag ausgewiesene ldw. Flächen anzugeben und nicht nur die Flächen, bei denen ein höherer Ausfall als 0,03 €/m² an Fördermitteln entsteht. Hintergrund ist, dass der Ausfall an Fördermitteln auf sämtlichen in Anspruch genommenen Flächen saldiert wird.
Diesen vollständig ausgefüllten und unterschrieben Vordruck kann sich ein Begünstigter pro Antragsjahr im Sommer des Folgejahres von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Fachbereich 2.2, Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover oder per E-Mail an Gap-Info@lwk-niedersachsen.de gebührenpflichtig bestätigen lassen.
Wird von der Landwirtschaftskammer ein über der vereinbarten Pauschale von 0,03 €/m² liegender Fördermittelausfall im Mittel Ihrer Ausfallflächen bescheinigt, erstattet die Leitungsbaufirma dem Begünstigten den über die Pauschale hinausgehenden Fördermittelausfall sowie die an die LWK Niedersachsen entrichtete Bearbeitungsgebühr.