Agrarförderung

Mehrgefahrenversicherung – Betriebliche Risikovorsorge

Webcode: 01043040
Stand: 04.03.2026

Das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg gewähren mit der Fördermaßnahme Mehrgefahrenversicherung bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel einen finanziellen Zuschuss zur Versicherungsprämie für eine Pflanzen- bzw. Ernteversicherung.

trockener Maisbestand
trockener MaisbestandThekla-Karina Niehoff

Ab 2026 wird die digitale Antragstellung mittels der Webanwendung „ANDI 2026“ möglich sein. Dies gilt sowohl für den Antrag auf Teilnahme als auch für den Förder- mit Auszahlungsantrag. Die Antragsfrist für beide Anträge beginnt am 12.03.2026 und endet am 15.05.2026.

 

Die Webanwendung ANDI 2026 wird Ihnen auf der Internetseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung ab dem 12.03.2026 bereitgestellt.

Dort finden Sie auch weiterführende Informationen, Ausfüllhinweise und Erläuterungen.

Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung beim Auftreten von bestimmten extremen Wettereignissen durch den fortschreitenden Klimawandel. Entsprechende Pflanzen- bzw. Ernteversicherungen stärken die eigenverantwortliche Risikovorsorge.

Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für einzelne oder mehrere Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau. Der Versicherungsvertrag kann auch für den gesamten Betrieb abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge im Förderzeitraum bis maximal 2029. Hagelversicherungen selbst sind nicht förderfähig, können aber als Baustein durchaus Gegenstand des Versicherungsvertrages sein. Es können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten einer Mehrgefahrenversicherung erstattet werden.

Im Rahmen der Förderung soll der Zuschuss zu der Versicherungsprämie die Anpassungen der Betriebe an den Klimawandel – wie beispielsweise den Anbau von klimaresilienten Kulturen – honorieren. Das Antragsverfahren durchläuft das sogenannte Priorisierungsverfahren, bei dem Betriebe, die ausgewählte Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in ihrem Betrieb umsetzen, klimaresiliente Kulturen anbauen oder technische Lösungen bei Dauerkulturen vorhalten, Punkte für ein Ranking generieren können. Mindestens eine dieser Maßnahmen ist jährlich während des gesamten Verpflichtungszeitraumes einzuhalten.

Ablauf

Interessierte Betriebe stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme am Förderverfahren. Diesem Antrag ist ein Versicherungsangebot beizufügen. Es können nur Versicherungen gefördert werden, bei denen das Versicherungsunternehmen eine Rahmenvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschlossen hat. Das sind namentlich:  Allianz Agar AG, Hagelgilde VVaG, Mecklenburgische VVaG, VGH Versicherungen, Vereinigte Hagelversicherung VVaG und Versicherungskammer Bayern. Die Anträge auf Teilnahme werden durch die jeweils zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im laufenden Kalenderjahr beschieden. Erst im Anschluss kann ein zuschussfähiger Versicherungsvertrag geschlossen werden.

Im Folgejahr und allen weiteren Kalenderjahren des gewährten Zuwendungszeitraumes ist ein Förder- mit Auszahlungsantrag zu stellen.