Agrarförderung

Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (AFS)

Webcode: 01041710 Stand: 26.04.2023

Das Land Niedersachsen bietet in diesem Jahr die Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen an.

Dazu wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (Richtlinie „Agroforstsysteme“) am 19.04.2023 veröffentlicht (s. Downloads).

Förderfähig sind

  • Investitionen in Agroforstgehölze auf Ackerland zur Einrichtung eines Agroforstsystems gemäß § 4 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV), ausgenommen Leasingkosten,
  • Investitionen in bauliche Gehölzschutzmaßnahmen vor Verbiss (z. B. Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen) und
  • Ausgaben für Pflanzung und Einrichtung, soweit es sich um Ausgaben für Leistungen Dritter handelt.

Die erstmalige Einrichtung des Agroforstsystems hat auf der Grundlage eines positiv genehmigten Nutzungskonzeptes gemäß § 4 Abs. 2 GAPDZV zu erfolgen. Mit dem Antrag ist u.a. eine entsprechende Genehmigung mit vorzulegen. Das Nutzungskonzept finden Sie hier.

Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 EUR pro Antragsteller und Vorhaben.

Der Antrag (s. Downloads) ist bis zum 26. Mai 2023 (Ausschlussfrist) postalisch bei der zentralen Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Sachgebiet 2.1.2, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover einzureichen.

Die Bewilligung wird zeitnah erfolgen. Die Einrichtung eines Agroforstsystems darf vor Bewilligung weder begonnen werden noch bereits erfolgt sein. 

Die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sind zur Zusammenarbeit mit dem Projekt „Hürden für die Etablierung und die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Agroforstsysteme in Niedersachsen — ELAN“ der Georg-August-Universität Göttingen und der Projektpartner Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF e.V.) und Julius-Kühn-Institut (JKI) verpflichtet. Weitere Informationen zu dem Projekt „ELAN“ finden Sie unter: https://agroforst-info.de/elan/. Bei weiteren Fragen finden Sie dort auch Kontaktdaten.

Kontakte

Dipl.-Ing. agr.
Dr. Frank Wulff

Leiter Sachgebiet Zentrale Bewilligungsstelle Ernährungswirtschaft

0511 3665-1176

frank.wulff~lwk-niedersachsen.de



Armin Kugler

Beratungsförderung, Qualifizierungsmaßnahmen, Milchquotenregelung, sonstige Förderprogramme

0511 3665-1420

armin.kugler~lwk-niedersachsen.de