Agrarförderung

Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Webcode: 01040575
Stand: 03.05.2024

Das bisherige Programm „Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen“ wird mit dem neuen Programm „Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ fortgeführt.

Zweck dieser Förderung ist die Verbesserung regionaler Wertschöpfungsstrukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dabei soll insbesondere die Verbesserung des Tierwohls und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft erreicht werden. Mit der Förderung soll auch die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor in Niedersachsen gestärkt und dessen Wertschöpfung erhöht werden.

Die neue Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll demnächst veröffentlicht werden. Eine Antragstellung ist in nächster Zeit möglich. Weitere Informationen dazu folgen an dieser Stelle zu gegebener Zeit.

Zu der geplanten neuen Richtlinie wird die Möglichkeit bestehen in zwei Bereichen einen Antrag zu stellen. Antragsunterlagen für den investiven Teil der Richtlinie (ehem. Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen) finden Sie demnächst bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Downloadbereich dieser Internetseite. Antragsunterlagen für den nicht investiven Teil der Richtlinie (ehem. Absatzför-derung) werden durch die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. zur Verfügung gestellt. Ebenso erfolgt eine Antragsberatung durch die Marketinggesellschaft. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Detmering (MARKETING GESELLSCHAFT).

Generell müssen Anträge auf Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum jeweiligen Antragsstichtag fristgerecht bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.

Einige Eckpunkte im investiven Bereich der geplanten neuen Fördermaßnahme sind:

  • Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
  • Der Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt maximal 40%.
  • Potentielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Sie müssen Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der einschlägigen EU-Definition sein.
  • Weitere Fördervoraussetzungen sind unter anderem, dass
    • die Wirtschaftlichkeit der Investition nachgewiesen wird
    • bewilligte De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Jahre offen gelegt werden
    • mindestens 50% der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km vom Investitionsort kommen (regionaler Warenbezug). Hierbei muss die letzte „Herstellungsstufe“ der Waren im 75 km-Radius stattgefunden haben. Waren im Sinne der Richtlinie sind landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.

Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen in Gebäude, gebrauchte Technik, Fahrzeuge sowie Anhänger (für mobile Molkereien und Schlachtanlagen gelten gesonderte Regelungen).

Die Antragsauswahl erfolgt im Rahmen eines Rankingverfahrens, wobei die Anträge anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien mit festgelegten Punkten bewertet werden:

  • Unternehmensgröße
  • Antragsteller ist ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein dem Betrieb familiär zugehöriger Gewerbetreibender
  • Abbau von Tierbeständen in Regionen mit Viehbesatz > 2,5 GV/ha um mindestens 40 GV (in Schweine-, Rinder- oder Geflügelhaltung)
  • Investition in mobile/ teilmobile Molkerei oder Schlachteinheit
  • Investition in die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter verarbeiteter Produkte (Waren)
  • Regionaler Warenbezug

Der Downloadbereich (mit der bisherigen Richtlinie und den bisherigen Vordrucken) wird für den neuen Stichtag noch aktualisiert. Er unterteilt sich in die drei Abschnitte (A, B, C). Dabei umfasst Abschnitt A allgemeine Angaben zum Förderprogramm. Abschnitt B beinhaltet alle relevanten Antragsunterlagen. In Abschnitt C sind Dateien zum Auszahlungsantrag zu finden.

Für weitere Informationen zum Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.