ASP: Schwarzwildbestände effektiv absenken – Aufwandsentschädigungen für Jagdausübungsberechtigte
Mitteilung des ML vom 11.08.2023: Die Landesregierung plant, weitere Kadaversuchhundgespanne auszubilden. Die dazu neugefasste „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung von Kadaversuchhunden im Rahmen der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest (RL Kadaversuchhunde)“ befindet sich aktuell in der Mitzeichnung und soll schnellstmöglich in Kraft treten.
Die Verwaltungsvorschrift „Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP)“ ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31.12.2022 entstandene Aufwände (gemäß der außer Kraft getretenen VV-ASP) werden bei positiver Antragsprüfung weiterhin durch die Bewilligungsbehörde ausgezahlt. Bei Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letztendlich darunter liegt.
Der ab dem 01.01.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden kann leider nicht mehr entschädigt werden. Grund dafür ist, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine unkomplizierte Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht gegeben sind und mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten kein alternatives Zuwendungsverfahren etabliert werden kann.
Wir bedauern dies, gehen aber davon aus, dass die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in ihrem Engagement für angemessene Schwarzwildbestände nicht nachlassen.
Anträge können bis zum 31.10.2023 (Posteingang) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
Verfahrensbedingt werden keine Empfangsbestätigungen zu eingereichten „ASP-Anträgen“ versendet. Antragsberechtigt sind grundsätzlich jagdausübungsberechtigte Personen. Auszahlungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Entschädigungen für bis zum 31.12.2022 entstandene Aufwände gem. Nr. 2.1 Buchstabe a) Suchen und Beproben von Fallwild, b) Mehrabschuss von Schwarzwild und c) Jagdhundeeinsatz bei revierübergreifenden Jagden der VV-ASP können bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt werden. Bei der Prüfung der Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtbetrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letztendlich darunter liegt.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
Suchen und Beproben von Fallwild und von schwerkrankem Schwarzwild
Eine intensive, möglichst systematische Fallwildsuche wird zur frühzeitigen Erkennung eines Ausbruches für unerlässlich gehalten. Eine Verpflichtung zur Fallwildsuche besteht nicht. Jede Fallwilduntersuchung trägt zur Früherkennung bei. Die Höhe der Entschädigung für eine Fallwildbeprobung beträgt 50 Euro pro Tier.
Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen
Eine vorsorgliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes kann im Fall eines ASP-Ausbruchs eine Infektionskette unterbrechen.
Für jeden niedersächsischen Jagdbezirk wurde aus den drei Jagdjahren 2014/15, 2015/16 und 2016/17 (Bezugszeitraum) ein Durchschnittswert von erlegtem Schwarzwild errechnet, der bei den antragsannehmenden Stellen (LWK-Regionalstellen) und der Bewilligungsbehörde für Forstliche Förderung erfragt werden kann. Für ein zusätzlich erlegtes Stück Schwarzwild kann eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro pro Tier beantragt werden.
Für den Mehrabschuss von Schwarzwild besteht eine Bagatellgrenze von 150 Euro.
Einsatz von brauchbaren Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden
Eine effektive Bejagung des Schwarzwildes kann durch revierübergreifende Jagden unter Beteiligung von Jagdhunden erfolgen. Für den Einsatztag eines brauchbaren Jagdhundes an einer revierübergreifenden Jagd können 25 Euro pro Hund entschädigt werden.
Die Aufwandsentschädigung ist ausschließlich für den jeweiligen Hundeführer bestimmt.
Vorausgesetzt wird, dass mindestens fünf direkt aneinandergrenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei Jagdbezirke mit einer Gesamtfläche von 1.000 ha gemeinsam eine revierübergreifende Jagd durchführen. Es ist ein gemeinsamer Antrag für alle teilnehmenden Jagdbezirke zu stellen, auch Jagdbezirke im öffentlichen Eigentum sind antragsberechtigt.
Eine Antragstellung hierfür kann bereits während des laufenden Jagdjahres oder zusammen mit der Beantragung der zuvor genannten Maßnahmen im Anschluss an das Jagdjahr erfolgen.
Ausbildung und Prüfung von Kadaversuchhunden
Ausgebildete und geprüfte Hunde sollen im Fall eines Ausbruchs der ASP eingesetzt werden, um verendete Wildschweine zu finden. Für diese Ausbildung kann nach einer bestandenen Prüfung eine Aufwandsentschädigung beantragt werden.
Aktuelle Antragsdokumente stehen Ihnen unten als PDF zur Verfügung. Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Formulare und nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe. Für die Beantragung der Entschädigung für die Hundeführer kann optional die Excel-Tabelle als Anlage 3 verwendet werden. Die Kontaktdaten der LWK-Regionalstelle, die den Antrag für Ihr Jagdrevier entgegennimmt, finden Sie in der nachstehenden Übersicht über die antragsannehmenden Stellen.
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Kontakte
Axel Kühne
Forstliche Förderung Regionalstelle Hildesheim