Agrarförderung

Hochwasser-Hilfsprogramm

Webcode: 01042712
Stand: 26.03.2024

Das angekündigte Hochwasser-Hilfsprogramm ist weiterhin in Vorbereitung.


Ein Nachweis etwaiger Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen inkl. Grünland ist weiter zwingend notwendig. Für die weitere Planung liegen zwischenzeitlich folgende Informationen vor.

Bei Ackerkulturen wird nur ein Teilausgleich für im Herbst angebaute Winterungen gewährt, bei denen eine Neuansaat durchgeführt wurde. Der Schaden wird nach aktuellem Kenntnisstand pauschal mit 466€/ha festgelegt.

Ausgleichszahlungen sollen nicht gewährt werden

  • für überschwemmte Flächen mit Zwischenfrüchten oder Brachen,
  • für Mais- und Getreidestoppel bei denen eine Einsaat in 2024 wegen ungünstiger Bodenverhältnisse nicht möglich wird,
  • für Flächen auf denen im Herbst die Früchte (Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln usw.) wegen Nichtbefahrbarkeit der Flächen nicht mehr geerntet werden konnten.

Bei dauerhaft überflutetem Dauergrünland wird nach aktuellem Kenntnisstand ein Schaden pauschal mit 120€/ha festgelegt.

Aktuell wird geprüft, ob für Schäden auf Dauergrünland, wo nach langanhaltender Überflutung ein Totalausfall festzustellen ist, ein höherer Schaden zu berücksichtigen wäre. Wir weisen jedoch darauf hin, dass für die Umwandlung von Dauergrünland Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Entsprechende Hinweise finden Sie unter dem Webcode 01042866 .

Als Bagatellgrenze für die Antragstellung wird nach aktuellem Kenntnisstand ein Gesamtschaden eines Unternehmens von 3.000€ festgelegt.

Es soll ein anteiliger Ausgleich der anzurechnenden Schäden erfolgen. In festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten soll dieser bis zu 50% und außerhalb von Überschwemmungsgebieten bis zu 80 % betragen. Schäden des Grünlands sollen stets bis zu 80 % ausgeglichen werden. Die tatsächliche Höhe kann aber erst nach Antragsfrist festgelegt werden, um die Bewilligung auf die verfügbaren Mittel anzupassen.

Allen Betroffenen die eine entsprechende Schadensdokumentation mittels Fani-App nicht erbringen konnten, wird geraten jetzt entsprechende Fotos anzufertigen und im Rahmen des späteren Antragsverfahrens einzureichen. Fotografieren Sie dazu die geschädigten und ggf. noch überschwemmten Winterkulturen und Grünlandflächen zusammen mit unveränderlichen Geländemerkmalen (Gebäude, Brücken, Straßen etc.). Die Fotos der Winterkulturen sollten noch die angebaute Kultur erkennen lassen. Entweder durch Großaufnahmen oder noch erkennbarer Drillreihen beim Wintergetreide.

Das Antragsverfahren soll nach aktuellem Kenntnisstand nach dem Sammelantrag erfolgen. Anträge für das Hochwasser-Hilfsprogramm sind dann beim Fachbereich Agrarförderung in Hannover einzureichen. Bitte senden Sie uns die Dokumentationen und Fotos erst wenn das weitere Antragsverfahren bekannt ist.

Neben Schäden an den Ackerkulturen und Grünland werden voraussichtlich auch Schäden an Sonderkulturen und Gebäude-/Inventarschäden Berücksichtigung finden. Diese Schäden sind durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren und mit dem späteren Antrag einzureichen. Mit dem Antragsformular sind dann auch - falls vorhanden – Kostenvoranschläge und bereits vorliegende Rechnungen einzureichen. Ist der Schaden an Gebäude, Inventar oder Sonderkulturen größer als 3.000 €, muss nach derzeitigem Stand ein Gutachten eines oder einer öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen vorgelegt werden. Eine Auflistung möglicher Sachverständigen finden Sie im Sachverständigenverzeichnis auf der Homepage der LWK unter Webcode 01006059