Agrarförderung

+++ Antragsverfahren 2023: Weitere Zahlungstermine festgelegt! +++

Webcode: 01042463
Stand: 28.05.2024

Mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 – 2027 (GAP 2023-2027) sind aufgrund der vielen und teilweise erst sehr spät bekannten rechtlichen Änderungen große Herausforderungen für die Antragstellenden und die Verwaltung verbunden. Die abschließende Bearbeitung der Anträge aus dem ersten Antragsjahr der GAP 2023-2027 wird weiterhin mit hoher Priorität vorangetrieben.

Folgende Termine für die Bearbeitung in Niedersachsen/Bremen und Hamburg konnten inzwischen festgelegt werden:

  • Flächenbezogene Direktzahlungen (EGS, UES, JES, ÖR)

Seit dem 15.02.2024 können für diejenigen, die am 22.12.2023 noch keine Zahlungen erhalten haben, die manuellen Zahlungen erfolgen.

Nachzahlungen erfolgen kontinuierlich seit dem 28.03.2024.

  • Gekoppelte Direktzahlungen (gES- Mutterschafe- und Mutterziegen, Mutterkühe)

Die automatisierten Zahlungen wurden am 30.04.2024 ausgezahlt. Manuelle Nachzahlungen erfolgen ab 06.06.2024.

  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Die automatisierten Zahlungen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wurden zum 30.04.2024 ausgezahlt. Manuelle Nachzahlungen erfolgen ab 17.06.2024.

  • Tierwohl Sommerweidehaltung

Die automatisierte Auszahlung erfolgt am 31.05.2024.

  • Tierwohl Schweine

Die automatisierte Auszahlung erfolgt am 31.05.2024.

 

Sollten Sie Fragen zu den von Ihnen beantragten Interventionen/Maßnahmen haben, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige dezentrale Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.