Agrarumweltmaßnahme GL11: frühester Mähtermin ist veröffentlicht!
Der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 22.05.2023 festgesetzt.
Der früheste Mähtermin wird seit 2008 phänologisch bestimmt, das heißt, er wird von der Vegetationsentwicklung einer bestimmten Pflanzenkennart abgeleitet (Blütezeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes). Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ermittelt hierzu jährlich den mittleren Blühzeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes in Niedersachsen. Auf dieser Basis wird vom Landwirtschaftsministerium der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Maßnahme GL11 festgelegt. Aufgrund des Witterungsverlaufs kann die Blüte vom Wiesenfuchsschwanz und damit dieser Termin von Jahr zu Jahr variieren.
Eine Beweidung der in GL11 geförderten Flächen ist zeitlich nicht eingeschränkt und kann vor dem 22. Mai 2023 erfolgen.
Kontakte
AUKM: Aussaattermin bei den Maßnahmen BS11/BS12, BF1, BF2
Verlängerung der Frist im Einzelfall möglich
Mehr lesen...Informationen zum Antragsverfahren AUKM 2023
Am 29.03.2023 ist die Antragsstellung für die AUKM 2023 gestartet. Ab sofort können EFN- Anträge und Auszahlungsanträge für bestehende Verpflichtungen beantragt werden. Eine Ausnahme gilt für AN5 hier ist …
Mehr lesen...Beachtung der Fristen bei der Beantragung von Zuschlägen der Fördermaßnahmen GN2 und NG GL
Mit der Beantragung von Fördermaßnahmen auf Grundlage der RL AUKM besteht für Antragsteller die Möglichkeit, zusätzlich zu der jeweiligen Fördermaßnahme einzelne Zuschläge zu beantragen.
Mehr lesen...Förderspezifische Aufzeichnungen im Rahmen der einzelnen Fördermaßnahmen
Durch die Gewährung von Zuwendungen entsteht für die Antragsteller u. a. die Pflicht, förderspezifische Aufzeichnungen nach einem vorgegebenen Muster zu führen.
Mehr lesen...Aktuelle Informationen zu den neuen AUKM ab 2022
Anpassung der Höchstgrenzen aufgrund Überzeichnung
Mehr lesen...NiB-AUM: Fördermaßnahme AL22 - Beseitigung von Zwischenfrüchten und Untersaaten
Bei Anbau von winterharten Zwischenfrüchten/ Untersaaten bestehen u.a. folgende Bewirtschaftungsauflagen:
Mehr lesen...