Europäische Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)
Ziel der Fördermaßnahme EIP Agri ist die Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus bei verbessertem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dabei werden vor allem solche Innovationen gefördert, die sich den gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Bereiche durch eine Zusammenarbeit annehmen. Bislang wurden 63 Projekte Operationeller Gruppen (OG) bewilligt, die sich mit Fragen des Pflanzenbaus, des Umweltschutzes und der Tierhaltung und –gesundheit sowie der Landwirtschaft 4.0 befassen.
Niedersachsen ist mit einer veränderten EIP-Richtlinie in die neue Förderperiode 2023 bis 2027 gestartet. Wesentliche Neuerungen sind die Erweiterung des Geltungsbereichs auf die Länder Niedersachsen und Hamburg, die inhaltliche Erweiterung der EIP-Projekte um den Forstbereich, die Aufteilung des Fördersatzes in 2 Fördersätze (s. Nr. 5.1 der EIP-Richtlinie) sowie die erweiterte Förderung von indirekten Ausgaben (Gemeinkosten) für alle OG-Mitglieder als Verwaltungskostenpauschale.
Mitte Februar hatte der Auswahlausschuss EIP-Agri eine Bewertung der 20 fristgerecht eingereichten Projektskizzen aus dem November 2020 vorgenommen. Von diesen wurden 10 Projektskizzen so gut bewertet, dass die entsprechenden Operationellen Gruppen aufgefordert sind einen vollständigen Antrag einzureichen.
Der Förderantrag und die zum Antrag gehörenden Anlagen (Anlage 2 bis 4) befinden sich unten auf dieser Seite und können von dort heruntergeladen werden. Die Anlage 1 befindet sich aktuell noch in der Überarbeitung und muss, wenn sie vorliegt, nachgereicht werden. Außerdem befinden sich im Downloadbereich Hinweise zum Ausfüllen des Förderantrags.
Der Förderantrag und die Anlagen sind in Papierform und in elektronischer Form (per Email an eip@lwk-niedersachsen.de )
spätestens bis zum 14.04.2023, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung – SG 2.1.1,
Mars-la-Tour-Str. 1 – 13, 26121 Oldenburg einzureichen.
Förderfähig sind nur Antragsteller, deren Projektskizze dem Auswahlausschuss vorgelegen hatte und die von ihm mit einer ausreichenden Punktzahl bewertet wurde. Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger, als Projektkoordinator oder als OG-Mitglied, müssen hinsichtlich der für sie beantragten Personalausgaben den untenstehenden Erlass vom 15.05.2018 zum Ausschluss der Doppelförderung von Personalkosten beachten. Die Bewilligung der eingereichten Anträge erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Rankings des Auswahlausschusses.
An der Europäische Innovationspartnerschaft - EIP Agri Interessierten bzw. interessierten Gruppen steht in Niedersachsen ein Innovationsdienstleister zur Verfügung. Innovationsdienstleister (IDL) für EIP Agri in Niedersachsen ist das Netzwerk EIP Agrar & Innovation Niedersachsen. Dessen Aufgabe ist es, bestehende oder sich neu gründende Operationelle Gruppen bei der Planung, Umsetzung und Abwicklung ihrer Projekte zu unterstützen und Kontakte und Vernetzungen mit anderen Gruppen, Akteuren und Fachexperten, auch über Niedersachsen hinaus, herzustellen. Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben des IDL und Kontaktadressen finden Sie hier.
Kurzinformationen zu den in den vorangegangenen Antragsverfahren bewilligten niedersächsischen EIP-Projekten finden Sie unter Operationelle Gruppen - EIP Agri (eip-nds.de) und zu weiteren EIP-Projekten Operationeller Gruppen anderer Bundesländer finden sie auf der Homepage der deutschen Vernetzungsstelle unter: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/agrar-umwelt/eip-agri .
Weitergehende Informationen zum Auszahlungsverfahren bei laufenden Projekten finden Sie hier.
Bei Fragen zu förderrechtlichen Inhalten bzw. formalen Abläufen wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner.
Downloads
Kontakte

Ulrich Claßen
Leiter Sachgebiet Zentrale Bewilligungsstelle Agrarinvestitionen, Innovation und Tierwohl
0441 801-333

Harald Harms
Agrarinvestitionsförderung, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
0441 801-409
Europäische Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri) - Auszahlungsverfahren
Der EIP-Bewilligungsbescheid gibt Ihnen in Nummer 5 „Auszahlung“ Hinweise zur zeitlichen Aufteilung und Höhe der Fördermittel und weist auf einzureichende Unterlagen und Nachweise hin. Ergänzt werden diese Hinweise unter …
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