Agrarförderung

AUKM Blühstreifen in GLÖZ 8 Flächen überführen – Kombination nicht möglich

Webcode: 01042131 Stand: 18.08.2023
  • Eine Kombination von BS1/BF1 und GLÖZ 8 ist nicht möglich.

  • Es ist jedoch mit kleinen Einschränkungen möglich einen Blühstreifen aus 2023 in eine GLÖZ 8-Brache 2024 zu überführen. Wenn in 2024 noch eine Verpflichtung in BS1 oder BF1 läuft muss diese zusätzlich erfüllt werden!

 

BS 11/BS 12

Letztes Verpflichtungsjahr 2023

70 % der gesamten Verpflichtung kann ab dem 15.10.2023 beseitigt werden. Möglichkeiten für eine „Überführung“ in eine GLÖZ 8-Brache:

GLÖZ 8 in 2024 möglich

  • Flächen mulchen
  • Aufwuchs durch Bodenbearbeitung beseitigen und der Selbstbegrünung überlassen (Achtung: Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung im Betrieb beachten)
  • Aufwuchs durch Bodenbearbeitung beseitigen und unmittelbar eine Aussaat vornehmen
     

30% der gesamten Verpflichtung sind bis Ende der Verpflichtungslaufzeit 31.12.2023 stehen zu lassen. Möglichkeiten für eine „Überführung“ in eine GLÖZ 8 Brache:

GLÖZ 8 in 2024 mit Einschränkung möglich

  • GLÖZ 8-Brachen müssen unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr der Selbstbegrünung überlassen oder durch Aussaat begrünt werden. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen verboten
  • wenn in 2024 GLÖZ 8 auf der Fläche beantragt werden soll, ist es somit möglich die Fläche im Frühjahr bis zum 31.03.24 zu mulchen. Eine Beseitigung des Aufwuchses durch eine Bodenbearbeitung und eine Ansaat sind nicht möglich
  • Im Jahr 2024 ist nach dem 15. August zu Pflegezwecken eine Neuaussaat mit einer Begrünungsmischung möglich

 



Letztes Verpflichtungsjahr 2024
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Achtung: Sofern 2024 die Maßnahme BS 11 noch erfüllt werden muss, ist zusätzlich zu den Blühstreifen die GLÖZ 8-Brache anzulegen.

70 % der gesamten Verpflichtung kann ab dem 15.10.2023 beseitigt werden. Möglichkeiten für eine „Überführung“ in eine GLÖZ 8-Brache:

GLÖZ 8 in 2024  möglich

  • Flächen mulchen
  • Aufwuchs durch Bodenbearbeitung beseitigen und der Selbstbegrünung überlassen (Achtung: Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung im Betrieb beachten)
  • Aufwuchs durch Bodenbearbeitung beseitigen und unmittelbar eine Aussaat vornehmen
     

30% der gesamten Verpflichtung sind bis 15.02.2024 stehen zu lassen. Möglichkeiten für eine „Überführung“ in eine GLÖZ 8 Brache:

GLÖZ 8 in 2024 mit Einschränkung möglich

  • GLÖZ-8-Brachen müssen unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr der Selbstbegrünung überlassen oder durch Aussaat begrünt werden. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen verboten
  • wenn in 2024 GLÖZ 8 auf der Fläche beantragt werden soll, ist es somit möglich die Fläche im Frühjahr bis zum 31.03.24 zu mulchen. Eine Beseitigung des Aufwuchses durch eine Bodenbearbeitung und eine Ansaat sind nicht möglich.
  • Im Jahr 2024 ist nach dem 15. August zu Pflegezwecken eine Neuaussaat mit einer Begrünungsmischung möglich

 




BF 1
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Achtung: Sofern 2024 die Maßnahme BF 1 erfüllt werden soll, ist zusätzlich zu den Blühstreifen die GLÖZ 8-Brache anzulegen.

Auf der betroffenen Fläche ist eine Winterruhe bis zum 15.02.2024 einzuhalten. Möglichkeiten für eine „Überführung“ in eine GLÖZ 8 Brache:

GLÖZ 8 in 2024 mit Einschränkung möglich

  • GLÖZ 8-Brachen müssen unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr der Selbstbegrünung überlassen oder durch Aussaat begrünt werden. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen verboten
  • wenn in 2024 GLÖZ 8 auf der Fläche beantragt werden soll, ist es somit möglich die Fläche im Frühjahr bis zum 31.03.24 zu mulchen. Eine Beseitigung des Aufwuchses durch eine Bodenbearbeitung und eine Ansaat sind nicht möglich.
  • Im Jahr 2024 ist nach dem 15. August zu Pflegezwecken eine Neuaussaat mit einer Begrünungsmischung möglich

Kontakte

B.Sc.
Aline Brandes

Agrarumweltmaßnahmen

aline.brandes~lwk-niedersachsen.de



Christof Mietkowski

christof.mietkowski~lwk-niedersachsen.de

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