Agrarförderung

Kartierung von Kennarten auf Grünlandflächen, die für ÖR5 bzw. GN5 beantragt sind

Webcode: 01041901 Stand: 16.06.2023

Für die Fördermaßnahmen Ökoregelung ÖR5 „Kennarten in DGL“ und die AUKM GN5 „Artenreiches Grünland“ ist durch die Antragstellenden entsprechend ein Kartierbogen je beantragter Schlag auszufüllen und so das Vorkommen der einzelnen Kennarten zu dokumentieren.

Während der Kartierbogen für die Fördermaßnahme GN 5 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen ist, ist er bei der ÖR5 auf dem Betrieb vorzuhalten und bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzuzeigen.

Die Kennarten sind auf dem Kartierbogen wie folgt zu bestimmen:
Die Kennarten müssen auf jeder Hälfte der längsten möglichen Geraden, die die betreffende Fläche quert und in zwei etwa gleich große Teile teilt, vorgefunden werden. Bei außergewöhnlichen Flächenzuschnitten kann eine gebogene Linie festgelegt werden.

Die Kennarten sind in einem Abstand von 2,5 m rechts und 2,5 m links der Diagonale zu kartieren, dabei bleiben auf den ersten 3 m vom Rand des Schlages die Kennarten unberücksichtigt.

Der Kartierbogen kann von der Internetseite des SLA heruntergeladen werden – Kennartennachweis GN5_5jährig.

Kontakte

B.Sc.
Aline Brandes

Agrarumweltmaßnahmen

aline.brandes~lwk-niedersachsen.de


Nicola Miklis

Nicola Miklis

Stellv. Leiterin Fachbereich Direktzahlungen

nicola.miklis~lwk-niedersachsen.de

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