Kartierung von Kennarten auf Grünlandflächen, die für ÖR5 bzw. GN5 beantragt sind
Artenreiche Grünlandflächen sind wichtig für unsere ökologische Vielfalt!
Informationen zu Kennarten auf Dauergrünland
Wenn Sie artenreiches Dauergrünland bewirtschaften, können bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen die Maßnahmen Ökoregelung 5 (ÖR5) und / oder die Agrarumweltmaßnahme GN5 beantragt werden.
Für diese Maßnahmen müssen Sie auf den beantragten Schlägen (keine Teilschläge) die vorgeschriebenen Kennarten nachweisen können.
In der Direktzahlung für die ÖR5 müssen 4 Kennarten nachgewiesen werden. Für die AUKM GN56 müssen 6 Kennarten und in der AUKM GN58 entsprechend 8 Kennarten auf jedem beantragten Schlag je nach Bewilligung nachgewiesen werden. Die möglichen Kennarten werden in Anlage 1 der NDZInVeKoSV aufgeführt, die Liste ist unten angehängt, der voraussichtlich bestmögliche Zeitpunkt zur Kartierung wird darin genannt.
Wenn Sie auf Schlägen mindestens 6 oder 8 zulässige Kennarten finden und an der AUKM GN5 teilnehmen, sollte möglichst zusätzlich zur AUKM GN5 auch die Direktzahlung ÖR 5 mit 4 Kennarten beantragt werden.
Eine einheitliche Bewirtschaftung des Schlages ist Voraussetzung, die Kennarten sollten über den gesamten Schlag verteilt vorkommen.
Zum Nachweis der Kennarten müssen diese auf jedem beantragten Schlag kartiert und der Pflanzenfund auf dem dafür vorgesehenen Kartierbogen dokumentiert werden. Ein guter Zeitpunkt für die Erfassung der Kennarten (Hinweis siehe Anlage) ist kurz vor der Nutzung des ersten Aufwuchses, da die meisten Arten dann blühen und leichter zu finden bzw. zu bestimmen sind.
Informationen zu den Maßnahmen und zu den Kennarten erhalten Sie auf den Seiten der LWK und des Landwirtschaftsministeriums.
Fachliche Informationen zu den Kennarten und Kennartengruppen sind in der Broschüre des NLWKN „Artenreiches Grünland (Bestimmungshilfe für die in den Fördermaßnahmen verwendeten Kennarten)“ dargestellt. Diese kann über die Internetseite Infos zum Thema "Förderung von artenreichem Grünland" | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de) bestellt werden und steht zum Download zur Verfügung.
Bei der Kartierung der Kennarten auf jedem beantragten Schlag ist folgendes Vorgehen zu beachten:
- Die beantragte Maßnahme gibt die Anzahl der mindestens nachzuweisenden Kennarten vor: ÖR5 mit 4 Kennarten, GN56 mit mindestens 6 Kennarten, GN58 mit mindestens 8 Kennarten.
- Es muss für jeden Schlag die Kartierung vorgenommen und auf dem Kartierbogen dokumentiert werden. Den Kartierbogen finden Sie auf der SLA Seite:
Dokumente und Formulare | Serviecezentrum Landentwicklung und Agrarförderung
- Der Kartierbogen muss für jeden beantragten Schlag der genannten Maßnahmen zum Nachweis der Kennarten ausgefüllt werden.
- Bei ausschließlicher Teilnahme an der ÖR 5 muss der Kartierbogen im Betrieb vorgehalten und im Rahmen einer eventuellen Kontrolle vorgelegt werden.
- Teilnehmende an der AUKM GN5 müssen die ausgefüllten Kartierbögen bei der zuständigen BWST einreichen.
- Sind mehr Kennarten als beantragt vorhanden, sollten diese gerne mit aufgenommen werden.
- Die Kennarten sind entlang einer „gedachten Linie“ durch den Schlag zu bestimmen - je nach Form des Schlages ist die längst mögliche Gerade zu wählen, welche den Schlag in zwei gleich große Teile teilt (§ 3 NDZInVeKoSV).
- Durch diese gedachte Teilung entstehen zwei Abschnitte auf dem Schlag (mit gestrichelter Linie markierter Korridor zur Kartierung).
- Auf einem Streifen von bis zu 2,5 Meter Breite zu beiden Seiten entlang der gedachten Linie, jeweils im Abschnitt 1 und im Abschnitt 2, sollten die Kennarten vorgefunden werden.
- Jeder dieser 2 Abschnitte wird abgegangen und die Kennarten werden je Abschnitt dokumentiert.
Bei asymmetrischen Schlagformen ist es nicht immer einfach, eine gedachte Linie durch den Schlag zu legen und diesen in 2 Abschnitte zu teilen.
Beispiele zur Aufteilung in Abschnitte:
Diagonale /gedachte Linie und Teilung der gedachten Linie in zwei Abschnitte
- In jedem der beiden Abschnitte entlang der gedachten Linie muss die beantragte Anzahl an Kennarten vorgefunden und dokumentiert werden.
- Der Feldrand zeigt häufig eine andere Pflanzenartenzusammensetzung als im Inneren der Flächen. Aus diesem Grund muss bei der Kartierung ein Abstand von mind. 3 Metern vom Rand des Schlages eingehalten werden. Die im Randbereich gefundenen Kennarten können nicht berücksichtigt werden.
- Sie können im Abschnitt 1 andere Kennarten in benötigter Anzahl dokumentieren als in Abschnitt 2.
Beispiele zur Feststellung der Kennarten in den Abschnitten:
Bitte beachten Sie, dass Kennarten einer Kennartengruppe nur als eine Kennart gezählt werden!
Einsatz der FANi App zur Dokumentation
Um die Kennarten zusätzlich zum Kartierbogen zu dokumentieren, kann die Foto App FANi 2024 genutzt werden. Sie können mit der Foto App im Menüpunkt Vorab-Dokumentation sehr früh im Jahr blühende Pflanzen schon bevor ein Auftrag eingeht aufnehmen.
Für die Aufnahmen ist es wichtig, dass möglichst die zu dokumentierende Kennart deutlich im Vordergrund steht, möglichst sollte die Blüte gut erkennbar und im Foto „scharf „sein.
Weitere Informationen zur Nutzung der Foto App erhalten Sie unter folgenden Link sowie dem Webcode 01039323.
Bei ausgewählten Betrieben, die an den Kennarten-Maßnahmen auf artenreichem Grünland teilnehmen, werden Kontrollen durchgeführt. Wenn Sie zu einer Kontrolle ausgewählt wurden, ist es zwingend vorgegeben, dass Sie die Kennarten mit der Foto App FANi dokumentieren und nachweisen müssen. Sie erhalten dafür einen Fotobelegauftrag in der App FANi und werden in einer E-Mail zum Vorgehen benachrichtigt. Ihre eingereichten Fotos werden zeitnah bewertet, die Bewertung kann im Schlaginfo Portal eingesehen werden.
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