Agrarförderung

AUKM: Aussaattermin bei den Maßnahmen BS11/BS12, BF1, BF2

Webcode: 01041681 Stand: 05.04.2023

Verlängerung der Frist im Einzelfall möglich

Die Blühstreifen in den Fördermaßnahmen BS11/BS12, BF1 und BF2 sind bis spätestens 15. April zu bestellen. Weil in 2023 die Frist 15.04.2023 auf den Samstag fällt, ist die Aussaat bis spätestens den 17.04.2023 durchzuführen.

Sollte aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und Bodenverhältnisse die fristgerechte Aussaat nicht möglich sein, können Antragsteller einen Antrag auf Verlängerung des Aussaattermins bei der Bewilligungsstelle stellen.

Anträge auf Ausnahmegenehmigung für die Aussaat in BS11/ BS12, BF1, BF2 sind schriftlich, ggf. elektronisch, (zur Fristwahrung telefonisch, der Antrag muss unverzüglich nachgereicht werden) bei der zuständigen Bewilligungsstelle bis zum Montag, den 17.04.2023 zu stellen, nach diesem Stichtag werden die Anträge abgelehnt.

Der Antragsteller muss in seinem Antrag auf Ausnahmegenehmigung die Flächen konkret benennen, nachvollziehbar begründen, warum eine Aussaat nicht fristgerecht möglich ist, und geeignete Nachweise vorlegen (Fotos).

Der Antragsteller ist verpflichtet, die Aussaat, wenn auch verspätetet, mit oder ohne Ausnahmegenehmigung durchzuführen. So bleibt er in der Verpflichtung.

Kontakte


Christof Mietkowski


Aline Brandes

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