Agrarförderung

Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2023

Webcode: 01041625 Stand: 20.03.2023

Im Zeitraum vom 29.03.2023 bis 15.05.2023 können wieder Sammelanträge auf Agrarförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mit dem Antragsmodul ANDI 2023 gestellt werden. Die Beantragung der gekoppelten Tierförderung für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen beginnt ab Mitte April 2023. Die neue Förderperiode bringt nicht nur für die landwirtschaftliche Praxis einige Änderungen mit sich, sondern auch für die Antragsstellung.

ANDI 2023
ANDI 2023SLA Niedersachsen
An der eigentlichen Handhabung des ANDI Programmes zur Antragsstellung hat sich nicht viel verändert. Die Anträge müssen weiterhin digital über die Webanwendung ANDI gestellt werden. Die Antragssteller, die bereits im Vorjahr einen Sammelantrag gestellt haben, erhalten hierzu wie in den Vorjahren ein Informationsschreiben. Notwendige Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Seite des SLA, hier finden Sie unter Agrarförderung - ANDI auch alle Antragsdokumente, die Nutzungscodeliste (Kulturcodes) sowie auch die Ausfüllhinweise sowie weitere wichtige Informationen.

Für eine erfolgreiche Abgabe des Antrages müssen in ANDI im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche Angaben gemacht werden, das sind u.a.:

  • Pflichtangabe einer EMail-Adresse
  • UmsatzsteuerID oder Steuer-ID, bei Betrieben die diese SteuerID nicht haben, erfolgt die Angabe der Steuernummer auf dem Datenbegleitschein
  • Aktiver Betriebsinhaber: Nachweis der Unfallversicherung
  • Antragsteller, die einer Unternehmensgruppe angehören, müssen den Namen ihres Mutterunternehmens, den Namen ihres obersten Mutterunternehmens und die Namen ihrer Tochterunternehmen sowie jeweils die Umsatzsteueridentifikationsnummern bzw. Steuernummern mit dem Finanzamt auf dem Datenbegleitschein angeben.

Für den Nachweis der Unfallversicherung muss zusammen mit dem Datenbegleitschein ein Versicherungsnachweis der Unfallversicherung (i.d.R. BG der SVLFG) erbracht werden. Dieses kann entweder durch den letzten Bescheid oder durch einen Nachweis der letzten Zahlung (Kontoauszug) erfolgen. Für Betriebe, die von der Versicherungspflicht befreit sind und die im letzten Antragsjahr weniger als 5.000 € Direktzahlung (vor Abzug von Sanktionen) erhalten haben bzw. neue Antragsteller, die nicht über diesen Betrag hinauskommen würden, entfällt dieser Nachweis.

Neu ist auch, dass es keine Nachfristen mehr gibt. Alle Unterlagen, die zur Vollständigkeit des Sammelantrages vorgegeben sind, müssen mit dem Sammelantrag eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 31.05.2023. Andernfalls ist der jeweilige Antrag unvollständig und wird abgelehnt.

Alle Sammelanträge, die nach dem 15.05.2023 eingehen, erhalten einen Fristabzug (1% pro Kalendertag). Eingänge nach dem 31.05.2023 bei der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Niedersachsen sind verfristet und erhalten eine Ablehnung.

Auch in 2023 ist der Datenbegleitschein (DBS) wieder persönlich, postalisch oder per Fax an die zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übermitteln. Erst zu diesem Zeitpunkt gilt der Antrag als gültig abgegeben.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Bewilligungsstellen der LWK Niedersachsen zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakte

Nicola Miklis

Nicola Miklis

Stellv. Leiterin Fachbereich Direktzahlungen

0511 3665-1346

nicola.miklis~lwk-niedersachsen.de


B.Sc.
Aline Brandes

Agrarumweltmaßnahmen

0511 3665-1212

aline.brandes~lwk-niedersachsen.de

Mehr zum Thema

Formular ausfüllen

Erweiterter Erschwernisausgleich (EEA) – Antragsstellungen

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen initiiert. Um mögliche wirtschaftliche Nachteile der Landwirte, die aus der Umsetzung …

Mehr lesen...
ANDI 2023

ANDI 2023

Die neue Version des Antragsprogrammes ANDI zur Antragstellung des Sammelantrages für Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2023 für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg steht voraussichtlich ab dem 29.03.…

Mehr lesen...

Authentifizierung eines landwirtschaftlichen Betriebes

Nach der Beantragung einer Registrier- bzw. Betriebsnummer für einen neuen landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie in Niedersachsen durch die „VIT“ in Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.) für die neu …

Mehr lesen...
ANDI 2023

ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) - Support-Wegweiser

ANDI2023 steht seit dem 29.03.2023 zur Verfügung.

Mehr lesen...

Zuordnung Landkreise - Bewilligungsstellen

Bei Betriebssitz (nieders. Antragsteller) bzw. Flächenbewirtschaftung (Betriebssitz außerh. Niedersachsen) in folgenden Landkreisen:

Mehr lesen...
Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Wichtige Informationen zur länderübergreifenden grafischen Antragstellung Ihrer Flächen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg mit dem Programm ANDI 2023

Alle landwirtschaftlichen Flächen sind in dem Bundesland grafisch zu beantragen in dem diese Flächen liegen (Belegenheitsprinzip). Das bedeutet für Betriebe mit Flächen in mehreren Bundesländern, dass auch auf verschiedene …

Mehr lesen...