Aktuelle Informationen zu den neuen AUKM ab 2022
Anpassung der Höchstgrenzen aufgrund Überzeichnung
Die aktuellen Hochrechnungen der Antragszahlen für die AUKM 2022 ergeben eine Überzeichnung der verfügbaren AUKM-Mittel für Niedersachsen. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium eine Kappung einzelner Maßnahmen in folgender Form beschlossen:
- Die Bewilligung für AN 3 (Umwandlung von Acker in Grünland) erfolgt nur für Flächen mit Moorboden (Flächenanteil in der Kulisse mindestens 90%).
- Die rotierenden Ackermaßnahmen (AN 2, AN 8 und BF 1) werden auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt.
- Die Förderung GN 1 (Grundvariante Grünlandextensivierung) wird auf maximal 30 ha je Betrieb begrenzt.
Die Einschränkungen gelten für Betriebe mit Betriebssitz in Niedersachsen.
Betriebe mit Sitz in Bremen oder Hamburg sind von den Einschränkungen nicht betroffen!
Die übrigen AUKM und alle Anträge BV 1 (Ökologischer Landbau) sind von einer Kappung nicht betroffen.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung des ML vom 27.10.2022 entnommen werden.
AUKM Blühstreifen in GLÖZ 8 Flächen überführen – Kombination nicht möglich
Eine Kombination von BS1/BF1 und GLÖZ 8 ist nicht möglich. Es ist jedoch mit kleinen Einschränkungen möglich einen Blühstreifen aus 2023 in eine GLÖZ 8-Brache 2024 zu überführen. Wenn in 2024 noch…
Mehr lesen...Kartierung von Kennarten auf Grünlandflächen, die für ÖR5 bzw. GN5 beantragt sind
Für die Fördermaßnahmen Ökoregelung ÖR5 „Kennarten in DGL“ und die AUKM GN5 „Artenreiches Grünland“ ist durch die Antragstellenden entsprechend ein Kartierbogen je beantragter Schlag auszufü…
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Agrarumweltmaßnahme GL11: frühester Mähtermin ist veröffentlicht!
Der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 22.05.2023 festgesetzt.
Mehr lesen...AUKM: Aussaattermin bei den Maßnahmen BS11/BS12, BF1, BF2
Verlängerung der Frist im Einzelfall möglich
Mehr lesen...Informationen zum Antragsverfahren AUKM 2023
Am 29.03.2023 ist die Antragsstellung für die AUKM 2023 gestartet. Ab sofort können EFN- Anträge und Auszahlungsanträge für bestehende Verpflichtungen beantragt werden. Eine Ausnahme gilt für AN5 hier ist …
Mehr lesen...Beachtung der Fristen bei der Beantragung von Zuschlägen der Fördermaßnahmen GN2 und NG GL
Mit der Beantragung von Fördermaßnahmen auf Grundlage der RL AUKM besteht für Antragsteller die Möglichkeit, zusätzlich zu der jeweiligen Fördermaßnahme einzelne Zuschläge zu beantragen.
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