Agrarförderung

Aktuelle Informationen zu den neuen AUKM ab 2022

Webcode: 01041148 Stand: 28.10.2022

Anpassung der Höchstgrenzen aufgrund Überzeichnung

Die aktuellen Hochrechnungen der Antragszahlen für die AUKM 2022 ergeben eine Überzeichnung der verfügbaren AUKM-Mittel für Niedersachsen. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium eine Kappung einzelner Maßnahmen in folgender Form beschlossen:

  • Die Bewilligung für AN 3 (Umwandlung von Acker in Grünland) erfolgt nur für Flächen mit Moorboden (Flächenanteil in der Kulisse mindestens 90%).
  • Die rotierenden Ackermaßnahmen (AN 2, AN 8 und BF 1) werden auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt.
  • Die Förderung GN 1 (Grundvariante Grünlandextensivierung) wird auf maximal 30 ha je Betrieb begrenzt.

Die Einschränkungen gelten für Betriebe mit Betriebssitz in Niedersachsen.

Betriebe mit Sitz in Bremen oder Hamburg sind von den Einschränkungen nicht betroffen!

Die übrigen AUKM und alle Anträge BV 1 (Ökologischer Landbau) sind von einer Kappung nicht betroffen.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung des ML vom 27.10.2022 entnommen werden.

Kontakte


Christof Mietkowski


Aline Brandes

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