Der früheste Mähtermin für die Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 19.05.2022 festgesetzt.
Grünlandflächen, die in der Maßnahme GL11 "Umweltgerechte Bewirtschaftung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung auf Dauergrünland" des NiB-AUM-Programms
gefördert werden, können in diesem Jahr frühestens ab dem 19. Mai gemäht werden.
Der früheste Mähtermin wird seit 2008 phänologisch bestimmt, das heißt, er wird von der Vegetationsentwicklung einer bestimmten Pflanzenkennart abgeleitet (Blütezeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes). Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ermittelt hierzu jährlich den mittleren Blühzeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes in Niedersachsen.
Auf dieser Basis wird vom Landwirtschaftsministerium der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Maßnahme GL11 festgelegt. Aufgrund des Witterungsverlaufs kann die Blüte vom Wiesenfuchsschwanz und damit dieser Termin von Jahr zu Jahr variieren.
Eine Beweidung der in GL11 geförderten Flächen ist zeitlich nicht eingeschränkt und kann vor dem 19. Mai erfolgen.
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