Im Rahmen der Fördermaßnahme BS1 des Programms NiB-AUM wird die Anlage und Pflege von einjährigen Blühstreifen bzw. Blühflächen auf Ackerland gefördert.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von zusätzlichen Streifenstrukturen sowie von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft.
Die Teilnehmer an dieser Maßnahme sind lt. Richtlinie verpflichtet, die Blühpflanzenmischung bis spätestens zum 15. April auszusäen, in diesem Jahr ist das ein Feiertag (Karfreitag).
Aufgrund der Feiertagsregelung wird der späteste Aussaattermin in BS1 in diesem Jahr auf den 19. April 2022 verlängert.
Agrarumweltmaßnahme GL11: frühester Mähtermin ist veröffentlicht!
Der früheste Mähtermin für die Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 19.05.2022 festgesetzt.
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Antragsverfahren Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen 2022
Eingeschränkte Antragstellung bei alten NiB-AUM - Maßnahmen und eine breite Palette an Fördermaßnahmen im neuem AUM-Programm (AUKM). HINWEIS: Die Antragsfrist für die Erstanträge AUKM sowie Folgeantr&…
Mehr lesen...Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) - Vorlage von Nachweisen für die Auszahlung 2022
Teilnehmer an bestimmten Fördermaßnahmen des Programms NiB-AUM sind verpflichtet, neben der Beantragung der Auszahlung im Sammelantrag, jährlich erforderliche Anlagen bzw. Nachweise vorzulegen, um bestimmte Zuschläge zu …
Mehr lesen...NiB-AUM: Fördermaßnahmen AL21, AL22 - Beseitigung von Zwischenfrüchten und Untersaaten
Bei Anbau von nicht winterharten Zwischenfrüchten/ Untersaaten (AL21) und winterharten Zwischenfrüchten/ Untersaaten (AL22) bestehen u.a. folgende Bewirtschaftungsauflagen:
Mehr lesen...Korrekturen der gemeldeten AUM-Flächen zum Anbau von Zwischenfrüchten/Untersaaten nach Abgabe des Sammelantrages
Bei den Agrarumweltmaßnahmen AL21 und AL22 beginnt die Umsetzung der Verpflichtung (Anbau der Zwischenfrucht im Herbst) erst deutlich nach Abgabe des Sammelantrages, deswegen sind nachträgliche Änderungen der beantragten ZF-Flä…
Mehr lesen...BV3 Zusatzförderung Wasserschutz, Nachweis der 80 kg N-Grenze
Öko-Betriebe, die an der Agrarumweltmaßnahme BV3 Zusatzförderung Wasserschutz des NiB-AUM-Programms teilnehmen, sind verpflichtet, das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gärreste pflanzlicher und…
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